Bayern: Gericht kippt Verkaufsverbot von Non-Food-Artikeln

Ein bayrischer Supermarkt. In der Stadt Kempten hatte es Streit um das Non-Food-Angebot eines Geschäftes gegeben.

Ein bayrischer Supermarkt. In der Stadt Kempten hatte es Streit um das Non-Food-Angebot eines Geschäftes gegeben.

Augsburg. Das Augsburger Verwaltungsgericht hat ein Verkaufsverbot für Teile des Sortiments eines großen Supermarkts in Kempten gekippt. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte, erlaubt die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Verkauf von Waren, die nicht „über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen“.

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Dazu gehörten auch Artikel, die keine Lebensmittel sind. Zunächst hatte die „Allgäuer Zeitung“ berichtet. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Trotz sinkender Corona-Zahlen: Spahn mahnt in Pandemie zur Geduld
BERLIN, GERMANY - JANUARY 22:  Jens Spahn, German Minister of Health speaks with other leading German health authorities to the media over the current situation regarding the coronavirus pandemic on January 22, 2021 in Berlin, Germany. Germany authorities are prolonging the current lockdown and tightening some measures in an effort to bring down COVID-19 infection rates that have remained stubbornly high. (Photo by Andreas Gora - Pool /Getty Images)

"Die Zahlen entwickeln sich in die richtige Richtung, aber sie sind noch auf einem zu hohen Niveau", sagt der CDU-Politiker in Berlin.

Die Stadt Kempten hat aber angekündigt, keine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen zu wollen. Kemptener Supermärkte dürfen deshalb seit Donnerstag wieder Artikel wie Haushaltswaren, Spielzeug und Sportartikel verkaufen, sofern die zum üblichen Sortiment gehören.

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Nur Rechtsverordnung ist relevant

„Wir warten jetzt ab, ob das zuständige Ministerium bei der Verordnung nachbessert“, sagte Rechtsamtsleiterin Carmen Hage. Die Stadt Kempten hatte sich bei der Absperrung von Non-Food-Bereichen an Erläuterungen des Gesundheitsministeriums zur entsprechenden Verordnung orientiert.

Demnach dürfen große Mischbetriebe Artikel wie Spielzeug, Sportkleidung oder Küchengeräte nicht verkaufen, wenn deren Bereiche räumlich gut vom Lebensmittelangebot abgrenzbar sind. Maßgeblich sei bei der rechtlichen Beurteilung aber nur die Rechtsverordnung, sagte ein Sprecher des Augsburger Verwaltungsgerichts. „FAQ sind nicht relevant.“

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts gilt nach Angaben des Sprechers zwar nur zwischen den Beteiligten. Es könnte aber Signalwirkung haben. In Augsburg läuft derzeit ein weiteres, ähnliches Eilverfahren, vom Verbot betroffen ist dieses Mal ein Markt in Memmingen.

RND/dpa

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