Keine Strafermittlungen gegen Scheuer wegen Mautdebakel

Auf Verkehrsminister Andreas Scheuer kommen keine Strafermittlungen wegen der gefloppten PKW-Maut zu.

Auf Verkehrsminister Andreas Scheuer kommen keine Strafermittlungen wegen der gefloppten PKW-Maut zu.

Berlin. Mehr als zwei Monate nach einer Strafanzeige gegen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen der gescheiterten Pkw-Maut sieht die Berliner Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Verdachtsmomente für Untreue. "Es ist kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden", sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Martin Steltner, am Dienstag. Die Strafanzeige sei geprüft worden. Zuvor hatte die "F.A.Z." berichtet.

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Mitte November hatten zwei Linke-Bundestagsabgeordnete die Anzeige wegen Untreue gestellt. Sie hatten argumentiert, die vom Bundesrechnungshof festgestellten Verstöße gegen das Vergabe- und Haushaltsrecht beim Vertrag für die Maut-Erhebung wögen schwer. Sie warfen dem Minister vor, Steuergelder zu veruntreuen.

Bund steht vor Schiedsverfahren mit Maut-Betreibern

Das Ministerium hatte sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Scheuer hatte die Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Maut mit den vorgesehenen Betreibern schon 2018 geschlossen, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Der Europäische Gerichtshof erklärte die Pkw-Maut im Juni 2019 für rechtswidrig, danach kündigte der Bund die Verträge.

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Im Streit um Entschädigungsansprüche zeichnet sich nun ein Schiedsverfahren zwischen dem Bund und den vorgesehenen Betreibern Kapsch und CTS Eventim ab. Diese bezifferten vor Weihnachten ihre Forderungen an den Bund auf 560 Millionen Euro.

RND/dpa

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