Keine Grundrechte für Tiere: Ferkel scheitern in Karlsruhe

Männliche Ferkel bekommen in Deutschland keine Grundrechte. Die Tierschutzorganisation Peta hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil die Schweine in Deutschland ohne Betäubung kastriert werden.

Männliche Ferkel bekommen in Deutschland keine Grundrechte. Die Tierschutzorganisation Peta hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil die Schweine in Deutschland ohne Betäubung kastriert werden.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat keine Ferkelgrundrechte anerkannt. Die Richter lehnten eine Verfassungsbeschwerde, die die Organisation Peta im Namen der männlichen Ferkel Deutschlands eingereicht hatte, ohne Begründung ab. Peta kritisiert die Entscheidung.

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Für Peta war es ein zentraler Baustein ihrer Kampagne „Grundrechte für Tiere“. Im November 2019 legte die Organisation Verfassungsbeschwerde gegen die betäubungslose Kastrierung männlicher Ferkel ein, die vom Bundestag für weitere zwei Jahre zugelassen worden war.

Peta: Grundrecht auf Schmerzfreiheit wird verletzt

Als Kläger nannte Peta alle männlichen Ferkel Deutschlands. Diese seien in ihrem Grundrecht auf Schmerzfreiheit verletzt. Peta sei nur Prozessvertreter der Schweine.

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Weltweit kein Grundrecht für Tiere

Bisher sind Grundrechte für Tiere aber weder in Deutschland noch in anderen Staaten anerkannt. Im Grundgesetz ist der Tierschutz seit 2002 lediglich als Staatsziel verankert. Ein Staatsziel ist zwar verbindlich, kann aber nicht individuell eingeklagt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Ferkel nun ohne jede Begründung abgelehnt. Meist verfahren die Richter so, wenn sie eine Beschwerde für völlig abwegig halten – oder wenn sie die Entwicklung weiter beobachten wollen, bevor sie sich äußern.

Peta appelliert an den Bundestag

Die Umweltrechtsanwältin Cornelia Ziehm, die die Beschwerdeschrift verfasst hatte, kritisierte das Gericht. Es habe eine „Chance vertan“, dem verfassungsrechtlich geforderten Tierschutz zur Durchsetzung zu verhelfen. Die Einordnung von Tieren als „Rechtssubjekte“ sei unumgänglich. „Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht an bestimmte Eigen­schaften gebunden, über die nur der Mensch verfügt“, erklärte die Anwältin.

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Peta appelliert nun an den Bundestag und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), mithilfe von Experten und Expertinnen aus Ethologie, Veterinärmedizin und Rechtswissenschaft umgehend eine „Charta der Grundrechte für Tiere“ auszuarbeiten und in das Grundgesetz aufzunehmen.

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