Keine Einigung bei CO₂-Zusatzkosten für Mieter

Keine Einigung: Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen über die Aufteilung von Zusatzkosten durch den neuen CO₂-Preis zwischen Mietern und Vermietern verhakt.

Keine Einigung: Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen über die Aufteilung von Zusatzkosten durch den neuen CO₂-Preis zwischen Mietern und Vermietern verhakt.

Berlin. Die Bundesregierung hat sich bei Verhandlungen über die Aufteilung von Zusatzkosten durch den neuen CO₂-Preis zwischen Mietern und Vermietern verhakt. Erneute Beratungen auf Ebene der Staatssekretäre von mehreren Ministerien brachten am Freitag keinen Durchbruch. Die Verhandlungen sollen nun auf Ebene der Ministerinnen und Minister weitergeführt werden, wie Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth erklärte.

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Beteiligt an den Gesprächen waren neben den SPD-geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen und Justiz auch die unionsgeführten Ministerien für Wirtschaft und Inneres. Umstritten ist die Frage, welchen Anteil Mieter und Vermieter unter welchen Voraussetzungen an den Zusatzkosten übernehmen sollen. Seit Jahresbeginn gibt es eine CO₂-Bepreisung im Verkehr sowie bei Gebäuden, dies verteuert fossile Energieträger.

Flasbarth erklärte: „Für die Höhe der Heizkosten ist im Wesentlichen die energetische Beschaffenheit eines Hauses und das eingesetzte Heizungssystem entscheidend. Deshalb ist es auch folgerichtig, dass die Vermietenden den wesentlichen Anteil des CO₂-Preises auf die eingesetzte fossilen Heizenergie übernehmen müssen.“ Klimapolitik könne in der Gesellschaft nur gelingen, wenn sie gerecht sei.

Anreize für Vermieter zu energiesparenden Investitionen

Dagegen haben Wirtschafts- sowie Innenministerium nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa Vorschläge für eine Aufteilung des CO₂-Preises unterbreitet, die Anreize für den Vermieter zu energiesparenden Investitionen setzen soll. Konkret soll es bei Gebäuden, die nach den heute geltenden ordnungsrechtlichen Standards gebaut werden oder gebaut worden sind, bei der vollen Umlagefähigkeit des CO₂-Preises auf den Mieter bleiben. Hier habe der Vermieter schon in Klimaschutz investiert und dürfe nicht zusätzlich „bestraft“ werden, so die Argumentation.

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Bei den Gebäuden, bei denen Sanierungsmöglichkeiten noch nicht voll ausgeschöpft sind, soll nach den Vorstellungen der unionsgeführten Ministerien der Vermieter einen Anteil am CO₂-Preis tragen, bis hin zu einem Anteil von 50 Prozent. Eine volle Übernahme des CO₂-Preises durch den Vermieter erscheint den beiden Ministerien nicht sachgerecht, da ein solcher Ansatz den Einfluss des Mieters völlig unberücksichtigt lassen würde.

RND/dpa

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