Kaum Verurteilungen nach Kölner Silvesternacht
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Zwischen Hauptbahnhof und Kölner Dom kam es in der Silvesternacht 2015 zu zahlreichen Diebstählen und Übergriffen auf Frauen.
© Quelle: dpa
Düsseldorf. Fast elf Monate nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen in der Kölner Silvesternacht hat die Justiz nur wenige Täter ermittelt und verurteilt. Viele Verfahren wurden eingestellt, weil kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Urteile gab es bislang gegen sechs Beschuldigte, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP hervorgeht.
1205 Strafanzeigen, sechs Verurteilungen
Demnach waren beim Kölner Polizeipräsidium 1205 Strafanzeigen (Stand: 25. Oktober) eingegangen. Davon hatten 509 „sexuell motivierte Tathandlungen zum Gegenstand“. Weil kein Täter ermittelt werden konnte, wurden 369 Verfahren wegen sexuell motivierter Taten eingestellt, darunter sind 211 Verfahren wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung.
Eingestellt wurden auch die Verfahren gegen 52 namentlich bekannte Beschuldigte, denen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Beleidigungen auf sexueller Basis zur Last gelegt wurden. Gegen 49 von ihnen gab es keinen hinreichenden Tatverdacht, von drei Beschuldigten war der Aufenthaltsort nicht zu ermitteln.
Haftstrafen verhängt
Gegen die sechs Verurteilten verhängte das Amtsgericht Köln Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und neun Monaten, die zumeist zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Derzeit laufen der Angaben zufolge noch 58 Ermittlungsverfahren gegen 83 namentlich bekannte Täter. „Die NRW-Polizei unternimmt alles in ihrer Macht stehende, damit die Täter der Silvesternacht zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. „Das ist mitunter schwierig, weil die Taten in der Dunkelheit und aus größeren Personengruppen heraus begangen wurden. Dennoch wurden Tatverdächtige ermittelt.“
Von RND/dpa