Mann beleidigt Grünen-Politikerin Göring-Eckardt: Gericht verdonnert ihn zu sieben Monaten auf Bewährung

Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen).

Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen).

Berlin. Das Amtsgericht in Bernkastel-Kues (Rheinland-Pfalz) hat einen Mann wegen Verleumdung und Beleidigung der damaligen Grünen-Fraktionsvorsitzenden und heutigen Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt; er muss außerdem die Prozesskosten tragen. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), dem die Gerichtsakten vorliegen.

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Der 58-Jährige hatte Göring-Eckardt am 30. Dezember 2020 bei Facebook ein falsches Zitat zugeschrieben. Sie soll demnach mit Blick auf sexuelle Übergriffe bei einem Volksfest in Schorndorf (Baden-Württemberg) im Jahr 2017 gesagt haben: „Die sexuellen Übergriffe in Schorndorf lassen sich zwar keineswegs entschuldigen, aber sie zeigen einen Hilferuf der Flüchtlinge, weil sie zu wenig von deutschen Frauen in ihren Gefühlen respektiert werden.“

Die Ehre herabgesetzt

Andere Facebook-Nutzer, die im Prozess als Zeugen auftraten, wiesen den Mann zwar darauf hin, dass das Zitat falsch ist. Dies lässt sich durch eine Recherche bei Google auch leicht nachprüfen. Er löschte es aber trotzdem nicht. Vielmehr schrieb der Mann bei Facebook, auf dem Falschzitat aufbauend, auch: „Liebe Kathrin, mach den Anfang & Beine breit … Ein solches Statement ist widerlich…“ Überdies versah er den Post mit Emoji-Symbolen wie „Betende Hände“ und „Blutiges Messer“.

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Der Verurteilte behauptete, bei dem gefälschten Zitat selbst auf etwas „reingefallen“ zu sein, und behauptete ferner allen Ernstes ebenso, die Formulierung „Beine breit machen“ sei nicht etwa sexuell gemeint gewesen. Schließlich müsse er bei der Polizei oder beim Sport auch die Beine breit machen.

In der Folge urteilte das Gericht: „Der Angeklagte ist schuldig einer Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens in Tateinheit mit einer Beleidigung.“ Er habe vorsätzlich gehandelt und versucht, Göring-Eckardt in ihrer Ehre herabzusetzen. Nachdem die Strafe aufgrund fehlender Vorstrafen zur Bewährung ausgesetzt wurde, gilt der Täter nun als vorbestraft. Facebook hat den Post gelöscht.

Ein Sprecher Göring-Eckardts sagte dem RND: „Das Büro bringt Hass und Hetze konsequent zur Anzeige. Wir begrüßen das Urteil als abschreckende Wirkung. Wer erfundene Zitate wider besseres Wissen verbreitet, will diffamieren und hat kein Interesse an einem aufrichtigen Diskurs. Erst recht nicht, wer beleidigt.“ Er fuhr fort: „Hass und Beleidigung sind keine Meinung. Demokratische Werte müssen überall gelten, auch im digitalen Raum.“

Meldestelle beim BKA

Sicherheitsbehörden und Justiz haben ihren Kampf gegen Hass im Netz zuletzt forciert. So gibt es Schwerpunkstaatsanwaltschaften. Laut reformiertem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) müssen digitale Netzwerke wie Facebook strafbare Inhalte dem Bundeskriminalamt (BKA) melden, das daraufhin eine Meldestelle mit 200 Beamtinnen und Beamten eingerichtet hat. Das BKA und der Deutsche Richterbund rechnen mit 150.000 Strafverfahren pro Jahr.

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Allerdings haben Facebook und Google gegen das Gesetz Klage eingereicht. Darüber wird demnächst entschieden.

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