Karlsruher Urteil zu EZB-Anleihenkäufen – das sind die Reaktionen

Brüssel. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) hat Sorgen ausgelöst, dass das Corona-Hilfspaket der EZB nicht so einfach wie gedacht umgesetzt werden kann. Denn erstmals stellte sich am Dienstag das höchste deutsche Gericht gegen ein Urteil des höchsten europäischen Gerichts. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe urteilten, dass die EZB mit milliardenschweren Anleihenkäufen im Jahr 2015 ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt habe. Das hatte der EuGH im Dezember 2018 gebilligt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Das Urteil aus Karlsruhe könnte sich indirekt auf die Ankündigung der EZB auswirken, mindestens 750 Milliarden Euro zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung zu stellen. In dem Karlsruher Urteil ist aber ausdrücklich nicht die Rede von den Corona-Hilfen, weil es um einen Vorgang aus dem Jahr 2015 geht.

+++Immer aktuell: Hier geht’s zum Corona-Liveblog+++

Kritik von SPD und Grünen

Doch Sven Giegold, Finanzexperte der Europa-Grünen, übte dennoch scharfe Kritik: „Europapolitisch ist es brandgefährlich, dass die deutsche Bundesregierung eine gemeinsame, solidarische Fiskalpolitik blockiert und das deutsche Bundesverfassungsgericht die gemeinsame Geldpolitik einengt.“ Das Urteil zeige, „dass die Versäumnisse der Euro-Länder die EZB in eine sehr schwierige Lage gebracht haben“. Der Richterspruch müsse ein Weckruf für die Bundesregierung sein. Diese müsse ihren Widerstand gegen eine gemeinsame Fiskalpolitik auf europäischer Ebene aufgeben.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ähnlich äußerte sich der wirtschaftspolitische Sprecher der Europa-SPD, Joachim Schuster. Es zeige sich „einmal mehr das Spannungsfeld zwischen der fehlenden europäischen Wirtschafts- und Finanzpolitik auf der einen und den Grenzen der Geldpolitik auf der anderen Seite“, sagte Schuster: „Die EZB ist derzeit der verlässlichste Krisenmanager, der seiner Pflicht nachkommt, den Euro-Raum zu stabilisieren. Dabei muss sie immer wieder einspringen, wo viele europäische Staats- und Regierungschefs untätig bleiben.“ Das gelte auch in der Corona-Pandemie, da die EU-Staats- und Regierungschefs bei der Krisenreaktion uneins seien, sagte Schuster.

CSU reagiert positiv

Dagegen reagierte der CSU-Europapolitiker Markus Ferber positiv auf das Urteil: „Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht nun klare formale Kriterien für die Rechtmäßigkeit des Anleihenkaufprogramms formuliert hat.“ Die Forderung nach einer Verhältnismäßigkeitsabwägung stelle “nicht die Unabhängigkeit der EZB in Frage”. Vielmehr sei das eine formale Hürde, die nun schnell genommen werden müsse. Bundestag und Bundesregierung müssten ihre Kontrollrechte behalten und eine reibungslose Durchführung der geldpolitischen Maßnahmen in Krisenzeiten gewährleistet sein.

EU-Kommission stützt EuGH

Unklar ist, ob die EZB die Verhältnismäßigkeit im Sinne des Karlsruher Urteils begründen kann. Denn die Luxemburger Richter hatten bereits Bedenken aus Karlsruhe ignoriert, als sie das Anleihenkaufprogramm der EZB im Dezember 2018 billigten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die EU-Kommission in Brüssel verwies in einer ersten Reaktion auf den Vorrang europäischen Rechts vor nationalem Recht. Kommissionssprecher Eric Mamer sagte, Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seien für alle Mitgliedsstaaten bindend. Im Detail wollte die Kommission das spektakuläre Urteil aus Karlsruhe zunächst nicht kommentieren.

Das Bundesfinanzministerium erklärte, für eine Beurteilung der Konsequenzen sei es im Moment noch zu früh. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der damaligen EZB-Entscheidung werde schließlich erst in den kommenden drei Monaten stattfinden.

RND

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Deutschland
 
Sonstiges

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken