„Wir müssen vorgehen wie Mediziner“: Lauterbach sieht neues Infektionsschutzgesetz als Sicherung des Weihnachtsfestes

Karl Lauterbach (SPD) im Bundestag.

Karl Lauterbach (SPD) im Bundestag.

Der Bundestag hat der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes, das von den Ampelparteien eingebracht wurde, zugestimmt. Die Gesetzespläne der neuen Koalition von SPD, FDP und Grünen sehen vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis Mitte März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzten sollen auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mit impfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Beschränkungen.

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Zum Beginn der Debatte erklärte der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach, es gebe keine Zeit zu verlieren. „Wir müssen vorgehen wie Mediziner“, sagte der Minister im Bundestag. „Hat sich der medizinische Befund verändert, dann müssen auch die therapeutischen Maßnahmen entsprechend angepasst werden.“ Lauterbach stellte allerdings auch klar, dass die einzige Waffe gegen die Delta-Welle die Impfung bleibe. Alternativ gebe es zur Zeit nur die Möglichkeit, Ungeimpften den Zugang zu Restaurants und kulturellen Veranstaltungen zu verwehren.

Er sehe das neue Gesetz als Mittel zur Sicherung des Weihnachtsfestes. „Wir müssen es schaffen, dass zumindest das Weihnachtsfest, und die Reisen zu den Lieben, nicht nur stattfinden kann, sondern sicher stattfinden kann“, sagte der SPD-Politiker am Freitag.

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Bei der Aussprache bedankte sich der Gesundheitsminister auch für die „Anregungen der konstruktiven Teile der Opposition“.

Kritik von der Opposition

CDU-Gesundheitsminister Erwin Rüddel entgegnete dementsprechend, dass das Gesetz in die richtige Richtung gehe, auch weil die Ampel weitgehend auf die Anregungen der Union zurückgegriffen habe. Er kritisierte allerdings, dass das Gesetz vor dem Hintergrund der Omikron-Variante zu kurz greife. Ohne einen genauen Plan werde es im Januar erneut ein „Reparaturgesetz“ geben.

Bundestag beschließt Impfpflicht in Pflegeberufen ab Mitte März
10.12.2021, Berlin: Die Bundestagsabgeordneten stimmen bei der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag ��ber einen Antrag ab. Hauptthema der 7. Sitzung der 20. Legislaturperiode ist der gemeinsame Gesetzentwurf der Ampel-Koalition zur St��rkung der Impfpr��vention gegen Covid-19 und zur ��nderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Dabei geht es vor allem um eine Impfpflicht f��r Personal in Kliniken oder Pflegeheimen. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Bundestag hat für Pflege- und medizinische Berufe ab Frühjahr eine Impfpflicht beschlossen.

Rüddel kritisierte darüber hinaus fehlende klare Aussagen zu Schulen und Kindergärten, sowie die Schließung weiterer Einrichtungen des öffentlichen Lebens. Statt einer öffentlichen Debatte über eine allgemeine Impfpflicht müsste die Ampel den Druck auf Ungeimpfte auf andere Weise erhöhen. Dazu gehöre, dass Ungeimpfte wieder für Tests bezahlen müssten. „Wir werden weiter konstruktiv bei der Pandemiebekämpfung mitarbeiten, wir werden aber auch Salz in die Wunde streuen, um die Regierung zu besseren Ergebnissen zu führen“, sagte Rüddel.

AfD wirft FDP Wortbruch vor

Tino Chrupalla, Franktionsvorsitzender der AfD, warf dem Gesundheitsminister in seiner Rede Demagogie vor: „Das Vertrauen in die Politik ist zutiefst erschüttert.“ Mit der Debatte über eine allgemeine Impfpflicht habe vor allem die FDP „Wortbruch“ begangen. Den Gesetzesentwurf nannte Chrupalla „unverhältnismäßig“. Mit der Corona-Politik hätten die anderen Parteien nachhaltig dazu beigetragen, dass soziale Gefüge zerstört würden.

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Die Linke kritisierte, dass die Ampel keinen schnellen Bonus für die Pflegekräfte vereinbart habe. Susanne Ferschl bezeichnete die fehlende Anerkennung „peinlich“ und forderte eine pauschale Pflegeprämie von 1000 Euro.

Das sind die Änderungen im Infektionsschutzgesetz

Spezial-Impfpflicht: Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen sollen bis Mitte März 2022 Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen müssen – oder eine Arztbescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen das ab dann von vornherein.

Corona führt zu Übersterblichkeit in Deutschland
Covid-Intensivstation Uniklinik Dresden ��rzte und Intensivpfleger k��mmern sich um die schwerkranken Covid-Patienten auf der Covid-Intensivstation der Dresdner Uniklinik. *** Covid intensive care unit Dresden University Hospital Doctors and intensive care nurses look after seriously ill Covid patients in the Covid intensive care unit at Dresden University Hospital.

In den ersten zwölf Monaten der Pandemie von März 2020 bis Februar 2021 starben 7,5 Prozent mehr als in den zwölf Monaten vor diesem Zeitraum.

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Mehr Impfungen: Über Ärzte hinaus sollen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte Menschen ab zwölf Jahren impfen dürfen. Voraussetzung sollen eine Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein.

Regionale Maßnahmen I: Bei sehr kritischer Lage können die Länder nach einem Parlamentsbeschluss schon härtere Vorgaben für Freizeit oder Sport anordnen – aber nach einem ersten Ampelgesetz keine Ausgangsbeschränkungen oder pauschale Schließungen von Geschäften und Schulen. Nun soll präzisiert werden, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind – besonders im Sport mit größerem Publikum. Klargestellt wird, dass Schließungen etwa der Gastronomie möglich sind – aber nicht von Fitnesscentern und Schwimmhallen.

Regionale Maßnahmen II: Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut jüngstem Entwurf soll die Frist bis 19. März verlängert werden.

Testpflichten: Für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wurden schon Testpflichten festgelegt. Nun soll laut Entwurf präzisiert werden, dass Patienten und „Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten“, nicht als Besucher gelten – also Eltern beim Kinderarzt oder Helfer bei Menschen mit Behinderung.

Kliniken: Kliniken sollen wieder Ausgleichszahlungen erhalten etwa für frei gehaltene Betten oder Belastungen durch Patientenverlegung.

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Kurzarbeitergeld: Ein Aufstocken des schon bis Ende März verlängerten Kurzarbeitergelds soll ermöglicht werden. Demnach sollen ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt werden – wenn ein Kind im Haushalt lebt, 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies soll für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem sollen die Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.

RND/dre/dpa

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