Lauterbach verschlechtert Pflegereform für Eltern deutlich
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Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen Entwurf für die Pflegereform vorgelegt.
© Quelle: IMAGO/photothek
Berlin. Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Pflegereform wird deutlich zum Nachteil von Familien verändert. Das ergibt sich aus einem nochmals überarbeiteten Gesetzentwurf, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Danach sollen die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beitragsnachlässe für mehr als ein Kind nicht dauerhaft gelten, sondern nur, bis diese jeweils das 25. Lebensjahr vollendet haben. Wenn alle Kinder dieses Alter überschritten haben, dann gilt lebenslang nur noch der bei einem Kind vorgesehene Abschlag von 0,6 Prozentpunkten gegenüber Kinderlosen. Nach dem bisherigen Entwurf sollten hingegen alle Abschläge stets dauerhaft gelten.
Abschläge für mehrere Kinder etwas höher
„Der Abschlag gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat“, heißt es nun in dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden soll.
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Im Gegenzug soll die Höhe der Abschläge für mehrere Kinder gegenüber den ersten Entwürfen steigen: Bei einem Kind beträgt der Beitragssatz demnach künftig 3,4 Prozent, bei zwei Kindern 3,15 Prozent, bei drei Kindern 2,9 Prozent, bei vier Kindern 2,65 Prozent und bei fünf Kindern und mehr 2,4 Prozent. Kinderlose müssen den Plänen zufolge 4 Prozent zahlen. Bisher gelten für Eltern unabhängig von der Kinderzahl 3,05 Prozent und für Kinderlose 3,4 Prozent.
Hinweis der Redaktion: In der ersten Fassung des Textes war davon die Rede, dass die Abschläge bei mehreren Kindern unverändert bleiben sollen. Nach der nunmehr vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfs sollen sie aber von 0,15 Prozentpunkten auf jeweils 0,25 Punkte steigen. Dadurch ergeben sich bei zwei und mehr Kindern geringere Beiträge als zunächst angegeben.