Grüne mit scharfer Kritik an Triageplänen von Lauterbach
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Eine Schwester auf einer Intensivstation.
© Quelle: dpa-Zentralbild
Berlin.Die Grünen haben den von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Verteilung knapper Behandlungskapazitäten bei einer Pandemie scharf kritisiert. „Mit diesem Gesetz käme der Staat seiner besonderen Schutzpflicht nicht nach: Behinderte Menschen würden nach wie vor Gefahr laufen, aufgrund ihrer Behinderung von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen zu werden“, sagte die Grünen-Politikerin Corinna Rüffer dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Der Entwurf zur Regelung der Triage sei enttäuschend und bleibe hinter dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zurück, beklagte die für die Behindertenpolitik zuständige Bundestagsabgeordnete.
„Permanente Angst“
Die Aufnahme der sogenannten Ex-post-Triage in den Entwurf – also der Abbruch der Behandlung einer Person zugunsten einer anderen mit höherer Überlebenschance – nannte Rüffer einen „traurigen Höhepunkt“. Die Grünen-Politikerin sagte: „Das hieße, Schwerkranke müssten im Krankenhaus permanent mit der Angst leben, dass die medizinisch notwendigen lebenserhaltenden Maßnahmen zugunsten einer anderen Person beendet wird.“
Das sei Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen nicht zuzumuten. Das gelte auch für Ärztinnen und Ärzte, die solche Entscheidungen treffen müssten. „Die Ex-post-Triage ist auch juristisch hochumstritten, da sie vermutlich als Totschlag zu werten wäre“, sagte Rüffer. Auch ein Sechs-Augen-Prinzip, auf das sich Minister Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) geeinigt hätten, mache einen solchen „Tabubruch“ nicht besser.
Rüffer kritisierte zudem, das bisherige Gesetzgebungsverfahren sei auch formal „absolut mangelhaft“. Gerade bei einer so brisanten Thematik hätten von Anfang an Betroffene, also Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungen, an dem Prozess beteiligt werden müssen. Das müsse nun dringend im weiteren parlamentarischen Verfahren nachgeholt werden.
„Es muss sichergestellt sein, dass das Parlament unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Recht und Ethik eine Regelung erarbeitet und beschließt, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird und Menschen mit Behinderung ausreichend Schutz bietet“, forderte die Grünen-Politikerin.
Mit dem Gesetzesvorhaben reagiert die Koalition auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember. Die Richter und Richterinnen hatten der Regierung auferlegt, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen. Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden, erklärten die Richter und Richterinnen. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.
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