Lauterbach: „Veränderung der Position“ – Anspruch auf PCR-Test nach positivem Schnelltest bleibt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (r., SPD).

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (r., SPD).

Berlin. Entgegen bisheriger Planungen soll es nun doch dabei bleiben, dass Bürger nach einem positiven Corona-Schnelltest auch einen Anspruch auf PCR-Nachtestung haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach am Dienstag in Berlin von einer „Veränderung der Position“.

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Seinen Angaben zufolge würde die vorhandene Kapazität bei PCR-Tests auch ausreichen, wenn eine tägliche Zahl von bis zu 450 000 Corona-Neuinfektionen erreicht würde. „Und ich glaube, dass wir das nicht erreichen werden.“

Man werde für jeden weiterhin einen PCR-Test als Bestätigung anbieten können. Mit den Inzidenzen, die man jetzt habe und noch erwarte, könne man das durchhalten, sagte Lauterbach. In einem Entwurf für eine Änderung der Corona-Testverordnung, der vor wenigen Tagen bekannt wurde, war noch geplant, den Anspruch auf Nachtestung nach positivem Selbst- oder Schnelltest an einer Teststation zunächst auszusetzen. Hintergrund für die Änderung waren Meldungen über knapper werdende PCR-Test-Kapazitäten.

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RKI-Chef Wieler: Deutschland steht vor einem Wendepunkt in der Corona-Pandemie
BERLIN, GERMANY - JUNE 25: Robert Koch Institute President Lothar Wieler speaks to the media about the spread of the Delta variant of the SARS-CoV-2 coronavirus on June 25, 2021 in Berlin, Germany. While overall Covid-19 infection rates in Germany have fallen to single digits per 100,000, the proportion of new infections identified as the Delta variant has been steadily climbing. (Photo by Andreas Gora - Pool/Getty Images)

Die Omikron-Welle könne bald überstanden sein. Schwere Verläufe seien aber vor allem bei Ungeimpften weiterhin möglich, sagte RKI-Chef Lothar Wieler.

Es bleibt aber nach Lauterbachs Angaben dabei, dass Labore künftig vorrangig Proben von Risikogruppen, Beschäftigten in Kliniken, Praxen, in der Pflege und in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung untersuchen sollen. Andere Proben rücken damit nach hinten, so dass es mit den Ergebnissen möglicherweise länger dauern könnte. Die Änderung der Testverordnung ist dem Gesundheitsminister noch in dieser Woche geplant.

RND/dpa

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