Härterer Lockdown soll am 16. Dezember beginnen
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Kaum etwas los in den Straßen: Nach dem Willen des Kanzleramts könnte der Einzelhandel schon kommenden Mittwoch schließen.
© Quelle: imago images/Kirchner-Media
Berlin. Deutschland steht angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen vor einem harten Lockdown deutlich vor Weihnachten. In einem am Sonntagmorgen vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf zur Bund-Länder-Runde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) von 10 Uhr an wird vorgeschlagen, den Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zu schließen. Der Entwurf, der auf 7.46 Uhr am Sonntagmorgen datiert ist, liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.
In einem denkwürdig kurzen Abstimmungstermin haben sich Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten dann auf die vom Bund vorgeschlagenen Regeln geeinigt. Hier gibt es die Maßnahmen noch einmal im Überblick:
Kontakteinschränkungen an Schulen und Kitas
Vom 16. Dezember bis zunächst zum 10. Januar empfiehlt der Entwurf deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. „Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.“ In Kindertagesstätten solle analog verfahren werden. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.
Merkel verkündet härteren Lockdown
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länder kündigen Ladenschließungen bis auf den Lebensmittelhandel ab Mittwoch an.
© Quelle: Reuters
Weihnachten im engsten Familienkreis
Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird in dem Papier vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen „Treffen mit fünf Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis“ zulassen können. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet.
Verkaufsverbot für Böller und Feuerwerk
Der Beschlussentwurf aus dem Kanzleramt sieht auch für Silvester weitgehende Einschränkungen und Versammlungsverbote vor. Demnach soll der Verkauf von Böllern und Feuerwerk verboten werden – aber nicht grundsätzlich das Zünden, von dem jedoch abgeraten wird. Konkret heißt es dazu: „Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.“
Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Grundsätzlich soll dem Beschlussentwurf zufolge in der gesamten Zeit des verschärften Lockdowns ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gelten. Lieferdienste und Essensangebote zum Mitnehmen sollen weiter öffnen dürfen. So heißt es: „Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.“
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Gesangsverbot in Gottesdiensten
Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Treffen anderer Glaubensgemeinschaften sind dem Entwurf zufolge nur noch erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern sichergestellt werden kann. Es soll eine Maskenpflicht auch am Platz gelten, das Singen soll verboten werden. Wo besonders viele Menschen erwartet werden, müsse eine Anmeldungserfordernis eingeführt werden. In den kommenden Tagen solle es weitere Gespräche geben, um „im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens“ zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
Friseure sollen erneut schließen
Auch Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe sollen dem Entwurf zufolge geschlossen werden, „weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist“. Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben aber weiter möglich.
Von Reisen wir abgeraten
Über den gesamten Zeitraum empfiehlt das Papier, „von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen“. Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, müsse sich in eine Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.
Testpflicht und Hilfen in der Pflege
Für die Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie mobilen Pflegediensten sollen den Plänen zufolge durch den Bund zur Verfügung gestellte medizinische Schutzmasken sowie kostenlose Antigenschnelltests die Regel werden. Dazu sollten die Länder „eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche“ für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegeteams anordnen, heißt es. In Hotspots solle es auch für Besucher eine Pflicht zur Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests geben.
Corona-Hilfen sollen ausgeweitet werden
Angesichts des erwarteten harten Lockdowns plant der Bund außerdem eine deutliche Ausweitung von Corona-Hilfen für Unternehmen sowie Entlastungen vor allem für den Handel. Bei der sogenannten Überbrückungshilfe III soll der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden, wie aus dem Beschlussentwurf hervorgeht.
Zu den geplanten höheren finanziellen Hilfen des Bundes hatte es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung zwischen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gegeben.
Der maximale Zuschuss von 500.000 Euro bei der Überbrückungshilfe III ist laut Papier geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Für diese Firmen soll es außerdem Abschlagszahlungen ähnlich wie bei November- und Dezemberhilfen geben.
Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll laut Papier aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter könnten ausgebucht werden. Damit könne der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen, dies sichere Liquidität.
Außerdem heißt es in dem Entwurf, für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Maßnahmen betroffen seien, werde gesetzlich vermutet, dass erhebliche Beschränkungen infolge der Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen könnten. Damit sollten Verhandlungen zwischen Gewerbemietern beziehungsweise Pächtern und Eigentümern vereinfacht werden.
RND/dpa/feh