Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern: Unionsfraktion setzt Bundesregierung unter Druck
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Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), fordert die Regierung im Kampf gegen Kindesmissbrauch auf, die Speicherung von IP-Adressen bei den Providern per Gesetz zu erlauben.
© Quelle: imago images/photothek
Berlin. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will noch in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag einbringen mit dem Ziel, zur besseren Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und ihrer Verbreitung im Internet die IP-Adressen aller Onlinenutzer und ‑nutzerinnen befristet zu speichern. Der Antrag liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.
Das Internet hat die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen und die Verbreitung von Kinderpornografie erheblich vereinfacht.
Andrea Lindholz (CSU),
stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion
Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), sagte dem RND: „Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein schreckliches Verbrechen. Die unschuldigen Opfer leiden oft ein Leben lang unter den physischen und psychischen Folgen dieser Taten. Das Internet hat die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen und die Verbreitung von Kinderpornografie erheblich vereinfacht. Darauf muss der Staat reagieren! Mit einer befristeten Speicherung von IP‑Adressen bei den Providern würden die Ermittler viel mehr Tätern auf die Schliche kommen.“
Der rechtspolitische Sprecher Günter Krings sagte dem RND: „Das Zaudern und Zögern dieser Bundesregierung muss endlich ein Ende haben. Jeder Tag, an dem Missbrauchstäter nicht ermittelt werden, bringt weiteres, unerträgliches Leid für die missbrauchten Kinder. Die Bundesregierung muss deshalb auf erfahrene Ermittlungsbeamte hören und den häufig einzigen Ermittlungsansatz ermöglichen: die Speicherung von IP-Adressen.“
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Hinweise sind ohne IP-Speicherung nutzlos
Der Antrag soll am Dienstag in der Fraktionssitzung beraten und beschlossen werden. Darin heißt es wörtlich: „Ohne eine rechtssichere Pflicht zur Speicherung der IP-Adressen laufen die Ermittlungen erschreckend oft ins Leere: In den letzten fünf Jahren konnten 19.150 Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch, die den deutschen Behörden allein von US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) übermittelt wurden, nicht aufgeklärt werden, weil die IP-Adresse bei den Providern nicht mehr vorhanden war.“
Der Bundestag solle die Bundesregierung deshalb auffordern, „sich im Lichte des erschreckenden Ausmaßes von sexuellem Kindesmissbrauch von den Festlegungen im Koalitionsvertrag zu lösen und in dem vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen die Telekommunikationsanbieter zu einer sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen zum Zwecke der Bekämpfung von schweren Taten gegen Kinder zu verpflichten“.
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