Kabinett beschließt Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Hass

Im Netz ist Hass oft schnell im Umlauf.

Im Netz ist Hass oft schnell im Umlauf.

Berlin. Drei Wochen nach dem antisemitischen Anschlag in Halle hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss neun Punkte, die noch in konkrete Gesetze oder Finanzierungszusagen übersetzt werden müssen. Unter anderem soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärft werden. Betreiber sozialer Netzwerke sollen künftig Straftaten, insbesondere Morddrohungen und Volkshetzungen, melden, anstatt sie nur zu löschen oder zu sperren.

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Ermittlungen wegen Morddrohungen, Volksverhetzung und anderer Hassdelikte im Internet sollen zudem in einer Zentralstelle im Bundeskriminalamt (BKA) zusammenlaufen.

Das Paket sieht auch Änderungen bei der Präventionsarbeit vor, die der Bund bislang über Modellprojekte fördert. Im Papier heißt es, man setze sich für eine "längerfristige und nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements" ein. Ob das ein Schritt zu einem Demokratie-Fördergesetz ist, wie es Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) für eine gesicherte Finanzierung von Initiativen fordert, blieb zunächst unklar.

Die Bundesregierung plant zudem, die Strafrechtsparagrafen zur Hasskriminalität zu ergänzen, um unter anderem die große Reichweite von Beleidigungen im Internet zu berücksichtigen. Zudem soll der Plan von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) umgesetzt werden, Drohungen und Beleidigungen gegen Kommunalpolitiker schärfer zu ahnden.

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FDP äußerte Zweifel an der Wirksamkeit

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, begrüßte die geplanten Maßnahmen bereits vor dem Beschluss, forderte aber weitergehende Schritte. Ähnlich äußerte sich Fraktionskollegin Renate Künast, deren juristischer Kampf gegen Hass im Internet zuletzt Aufsehen erregt hatte. "Vieles bleibt leider weiter unklar, etwa die nicht unwichtigen Details einer Meldepflicht für Diensteanbieter", sagte Künast der dpa. Das Paket komme spät und müsse nun "sorgfältig darauf abgeklopft werden, welche Maßnahmen tatsächlich wirken oder nur Symbolpolitik sind".

Die FDP äußerte Zweifel an der Wirksamkeit. "Auch eine Anzeigepflicht für die Betreiber wird Hasskriminalität nicht effektiv bekämpfen", sagte FDP-Innenexperte Benjamin Strasser. Das eigentliche Dilemma sei die geringe Verurteilungswahrscheinlichkeit bei angezeigten Fällen.

Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor der Kabinettssitzung berichtete, soll das Gesetz zudem verlässlich regeln, bei welchen öffentlichen Aufträgen künftig Ausnahmen von der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung greifen sollen, weil deutsche Sicherheitsinteressen betroffen sind. Wesentliche Sicherheitsinteressen könnten insbesondere dann berührt sein, „wenn ein öffentlicher Auftrag oder eine Konzession eine Technologie betrifft, die als verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologie eingestuft wird“, zitierte das RND aus dem ihm vorliegenden Gesetzentwurf.

RND/dpa

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