Justizministerin: Proteste gegen Corona-Maßnahmen müssen möglich sein
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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Frankfurt a.M. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wendet sich angesichts der Proteste gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen gegen Einschränkungen des Versammlungsrechts.
“Ich finde es ganz wichtig, dass wieder Demonstrationen stattfinden können und Menschen dort ihre Meinung, auch zur aktuellen Corona-Politik der Bundesregierung, frei und öffentlich äußern können”, sagte sie dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel”. Zugleich verlangte Lambrecht jedoch ein konsequentes Durchgreifen der Polizei bei Verstößen gegen Auflagen.
Lambrecht: Bei Regelverstößen konsequent Vorschriften anwenden
Lambrecht nannte es "verstörend und nicht hinnehmbar", wenn bei Demonstrationen "bewusst und provokativ gegen die geltenden Corona-Schutzvorschriften verstoßen wird". Werde gegen Regeln und Auflagen verstoßen, müssten die Vorschriften von Behörden vor Ort konsequent angewendet werden, "unabhängig davon, welches Ziel die jeweilige Demonstration hat".
Am Samstag hatten in Berlin rund 20.000 Menschen aus ganz Deutschland gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen protestiert, vielfach unter Missachtung des Abstandsgebots und der Maskenpflicht.
20.000 Demonstrierende in Berlin: "Wir sind die zweite Welle"
20.000 Menschen haben am Samstag an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin teilgenommen.
© Quelle: RND
Ähnlich wie Lambrecht argumentierte der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Ramelow sagte der Düsseldorfer “Rheinischen Post”: “Das Versammlungsrecht ist ein viel zu hohes Gut, um eingeschränkt zu werden.” Aber die Logik des deutschen Versammlungsrechts sei durchzusetzen, wonach der Veranstalter die erteilten Auflagen für die Versammlung erfüllt. “In dem Moment, da die Auflagen nicht eingehalten wurden, hätte der Veranstalter in Haftung dafür gehen müssen”, sagte Ramelow.
Über deren Teilnehmer sagte der Linken-Politiker: “Sie schreien, der Staat nehme ihnen die Freiheit - und dann nehmen sie sich selbst die Freiheit, keine Schutzmasken zu tragen und den Mindestabstand nicht einzuhalten. Und sie nehmen sich das Recht heraus andere anzustecken.”
Wenn bei Versammlungen gegen Auflagen verstoßen wurde, sei schon immer die Konsequenz gewesen, dass die Polizei sie auflöse. "Ob das einst gegen die Anti-Atomkraftbewegung in Wackersdorf war, oder ob es die Krawalle beim G20-Gipfel in Hamburg waren. Da wurde hart durchgezogen. Am Samstag hätte es auch so sein müssen", sagte Ramelow. Das Versammlungsrecht müsse einfach nur angewendet werden.
RND/epd