Jugendschutz reformiert: Bundestag nimmt mit neuem Gesetz Internet ins Visier

Der Jugendschutz in Deutschland wird reformiert.

Der Jugendschutz in Deutschland wird reformiert.

Berlin. Kinder und Jugendliche in Deutschland sollen bei der Internetnutzung besser vor Gefahren geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition den novellierten Gesetzentwurf zur Reform des Jugendschutzes.

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Reform des Jugendschutzes: Was soll sich ändern?

Anbieter von Film- und Spiele-Plattformen beispielsweise müssen dafür Sorge tragen, dass es eine einheitliche Alterskennzeichnung zu den Online-Inhalten gibt und dass altersgerechte Voreinstellungen möglich sind. Mit dem Gesetz will der Bund verhindern, dass Kinder und Jugendliche gemobbt, belästigt oder durch Kostenfallen abgezockt werden. Dazu soll es Schutzmechanismen bei Nutzerprofilen auf Plattformen und Social-Media-Diensten geben. Kinder sollen sich durch einfache Meldemöglichkeiten auch Hilfe holen können, wenn sie sich bedroht fühlen.

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Eine neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll die Einhaltung der Regeln überprüfen und ebenso dafür sorgen, dass auch ausländische Anbieter bei Verstößen belangt werden können. Die Regelungen sollen laut Familienministerium zum 1. April in Kraft treten.

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FDP kritisiert bürokratischen Mehraufwand

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte in ihrer Rede im Bundestag vor der Abstimmung, Kinder und Jugendliche hätten das Recht, sicher und geschützt im digitalen Raum aufzuwachsen.

Die Opposition sieht Mängel in dem Gesetz: Die FDP beklagt Doppelstrukturen und mehr Bürokratie, die AfD sprach von Doppelregulierung. Die Linke sieht das Problem, dass die Länderkompetenzen bei der Medienaufsicht durch die Bundeszentrale verringert werden könnten. Auch die Grünen sehen die Schwäche in dem Gesetz, dass sich Streit zwischen Bund und Länder um Kompetenzen fortsetzen könnte.

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RND/dpa

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