“Judaslohn": AfD-Mann Brandner sieht kein Fehlverhalten bei sich

AfD-Politiker Stephan Brandner sieht die Vorwürfe "an den Haaren herbeigezogen".

AfD-Politiker Stephan Brandner sieht die Vorwürfe "an den Haaren herbeigezogen".

Berlin. Der Thüringer AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner hat ungeachtet der scharfen Kritik wegen seiner "Judaslohn"-Äußerung persönliche Konsequenzen ausgeschlossen. Die Vorwürfe, dieser Begriff wecke antisemitische Assoziationen und seine Verwendung verstoße gegen die Würde des Bundestags, seien "an den Haaren herbeigezogen, absurd und sollen ausschließlich dazu dienen, mich, die AfD und die AfD-Bundestagsfraktion zu diskreditieren", erklärte Brandner am Montag in Berlin.

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In einer Mitteilung hieß es weiter: "Bei dem Begriff "Judaslohn" handelt es sich um einen zugespitzten Begriff in der rhetorischen Auseinandersetzung, der in der Vergangenheit immer wieder auch von anderen Bundestagsabgeordneten nahezu aller Fraktionen unbeanstandet innerhalb und außerhalb des Parlamentes genutzt worden ist." Zum Beleg führte Brandner Fundstellen in Bundestagsprotokollen und Zeitungen von insgesamt fünf Abgeordneten der SPD, Grünen und FDP an, die allerdings schon bis zu 16 Jahre alt sind.

Der AfD-Politiker hatte die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg als einen "Judaslohn" verunglimpft. Die anderen Fraktionen verlangen deshalb seinen Rücktritt als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestags, was Brandner ablehnt.

Bundestag will sich noch in dieser Woche mit Brandners Abwahl befassen

Gremien des Bundestags werden sich aber noch in dieser Woche mit der Möglichkeit seiner Abwahl befassen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus Parlamentskreisen. Das Thema könnte demnach bei der üblichen Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer, im Geschäftsordnungsausschuss oder im Ältestenrat erörtert werden, auch wenn das in der Geschäftsordnung des Bundestags nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

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„Für mich steht fest, dass Herr Brandner nicht Vorsitzender des Rechtsausschusses bleiben kann“, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, der dpa. Sie gehe davon aus, dass Brandner nicht die nötige Einsichtsfähigkeit zeigen und zurücktreten werde. „Deshalb müssen wir uns mit der Frage der Abwahl befassen. Wer gewählt wurde, kann auch abgewählt werden.“

RND/dpa

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