„Als Richter nicht mehr tragbar“

Als Rechtsextremist eingestuft: AfD-Mann Jens Maier soll in Ruhestand versetzt werden

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier.

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier.

Leipzig. Monatelang hat der Fall die sächsische Justiz beschäftigt, jetzt gibt es eine Entscheidung. Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier soll in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das Leipziger Dienstgericht für Richter erklärte einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums am Donnerstag für zulässig. Maier sei als Richter nicht mehr tragbar, sagte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 60-Jährigen stellte eine Revision vor dem Dienstgericht des Bundes in Aussicht.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Das Haus von Justizministerin Katja Meier hatte die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, argumentierte die Grünen-Politikerin. Maier wird seit 2020 vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft, klagt dagegen allerdings vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren.

Hauptstadt-Radar

Persönliche Eindrücke und Hintergründe aus dem Berliner Regierungsviertel. Immer dienstags, donnerstags und samstags.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Rassistischer Tweet über Becker-Sohn

Der Fall habe fast eine Justizkrise ausgelöst, sagte die Vertreterin des Justizministeriums in der mündlichen Verhandlung. Zur Beweisführung ging das Gericht alle Äußerungen Maiers einzeln durch, die das Ministerium zusammengetragen hatte. Dazu zählten Tweets auf seinem Account oder auch Wahlkampfreden. Auch eine Kranzniederlegung zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg wurde aufgeführt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Zitiert wurde unter anderem ein Tweet, in dem der Sohn von Boris Becker rassistisch beleidigt worden war. Die in diesem und anderen Tweets verwendeten Begriffe seien abwertend und rassistisch, sagte Richter John in seiner Urteilsverkündung. Aus all den Äußerungen ergebe sich, dass Maier „eine nicht für das Richteramt geeignete Person“ sei. Es komme für das Gericht auch nicht darauf an, ob es sich um Ironie oder Satire handeln könne, wie Maiers Anwalt Jochen Lober teils argumentiert hatte.

Maier plant offenbar in Revision zu gehen

In Gerichtsverfahren könnten die Parteien nicht mehr darauf vertrauen, dass Maier verfassungstreu, unparteiisch und ohne Ansehen der Person urteile, sagte John. Die Richter folgten damit weitgehend der Argumentation des sächsischen Justizministeriums, das sich auf Paragraf 31 des Richtergesetzes berufen hatte. Danach kann ein Richter auch in den Ruhestand versetzt werden, „wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden“.

„NSU 2.0“: Angeklagter wird zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt
FRANKFURT AM MAIN, GERMANY - NOVEMBER 17: Handcuffs are taken off the defendant and alleged author of "NSU 2.0" threatening letters ahead of the continuation of his trial on November 17, 2022 in Frankfurt am Main, Germany. The defendant is accused of sending a total of 116 threatening letters with inciting, insulting and threatening content to politicians and other public figures by e-mail, text message or fax between the beginning of August 2018 and the end of March 2021. (Photo by Andreas Arnold - Pool/Getty Images)

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 54-jährige Angeklagte hasserfüllte Nachrichten an Personen des öffentlichen Lebens und an Behörden verschickte.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Verteidiger Lober hatte im Prozess von einer „Ansammlung von Phrasen, Unterstellungen, letztlich Erfindungen“ gesprochen. Das Ministerium habe zudem in „ehrabschneidender Weise“ nicht zutreffende Behauptungen über Maier aufgestellt. Es lese Dinge in die Äußerungen, die dort nicht stünden. Nach der Entscheidung sagte Lober: „Nach dem Urteil ist vor dem Urteil.“ Er werde sich noch mit seinem Mandanten besprechen, „aber Sie können davon ausgehen, dass wir dagegen vorgehen werden.“

„Extremen Rechte hat nichts auf der Richterbank zu suchen“

Sachsens Justizministerin Meier sprach dagegen von einem bundesweit richtungsweisenden Urteil. „Es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen.“ Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte müssten sich jederzeit zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung eintreten, betonte die Ministerin.

Ähnlich äußerte sich der Linken-Fraktionsvorsitzende Rico Gebhardt. „Der Rechtsstaat garantiert Meinungspluralismus, aber ein Vertreter der extremen Rechte hat nichts auf der Richterbank zu suchen“, schrieb er bei Twitter.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Krieg in der Ukraine
 

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken