Wegen AfD-Mann: Althusmann will Verfassungstreue von Richtern prüfen

Bernd Althusmann (CDU), Wirtschaftsminister von Niedersachsen.

Bernd Althusmann, Wirtschaftsminister und CDU-Chef von Niedersachsen (Archivbild)

Hannover. In Niedersachsen sollen künftig neben Polizisten auch Richterinnen und Richter auf ihre Verfassungstreue hin geprüft werden. Das sagte der CDU-Landesvorsitzende Bernd Althusmann der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (HAZ) am Samstag. „Extremisten haben weder in der Polizei noch in der Justiz etwas zu suchen. Sie dürfen erst gar nicht angestellt werden.“ Künftig solle es deshalb eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz geben.

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Althusmann, der auch Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident ist, kündigte an, dass eine entsprechende Änderung des Richtergesetzes noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden soll. „Enttarnte Extremisten müssen ihre Entlassungsurkunde so schnell wie möglich bekommen, da sollten wir nicht lange fackeln“, zitiert ihn das Blatt.

Hintergrund: AfD-Mann will als Richter arbeiten

Anlass für das Vorhaben ist dem Bericht zufolge der Fall des ehemaligen sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird. Maier will nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im Herbst wieder in die Justiz zurückkehren. Früher war er als Richter am Landgericht Dresden tätig.

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Zuspruch von Justizministerin Havliza

Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) begrüßte am Samstag Althusmanns Vorstoß. Der Rechtsstaat sei elementare Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Der Justiz komme dabei eine herausgehobe Stellung zu, sagte die Ministerin laut einer Mitteilung.

„Die Richterschaft in Niedersachsen gibt bislang keinen Anlass, ihr zu misstrauen. Im Gegenteil! Aber die Fälle in anderen Bundesländern lassen aufhorchen“, sagte Havliza. „Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu nutzen, ist ein wichtiger Schritt, um die Justiz und die Gesellschaft auch in der Zukunft vor demokratiefeindlichem Gedankengut zu schützen.“

Regelabfrage bereits geplant

Eine Regelabfrage durch den Verfassungsschutz bei Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeidienst ist bereits geplant. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Beamtengesetzes vor. Für Staatsanwälte und Richter werde aktuell in Niedersachsen bei Bewerbungsverfahren eine umfassende Registerauskunft angefordert. „Mit den darin erteilten Auskünften ist eine umfassende Prüfung auf Verfassungstreue aber nicht möglich“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums der HAZ.

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RND/dpa

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