Islamistische Attentate: Innenminister wollen über Präventivhaft sprechen
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Am Freitag fand vor der österreichischen Botschaft in Berlin ein interreligiöses Gebet statt.
© Quelle: imago images/epd
Berlin. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will auf der nächsten Innenministerkonferenz (IMK) Anfang Dezember über das Thema vorbeugende Haft für Gefährder reden. Das kündigte sein Sprecher gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) nach entsprechenden Äußerungen des IMK-Vorsitzenden Georg Maier (SPD) an. „Der Minister hat die Debatte und die Äußerungen des IMK-Vorsitzenden zur Kenntnis genommen“, sagte der Sprecher dem RND. „Er will die Thematik auch auf der IMK besprechen.“
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte dem RND: „Georg Maier spricht da zurecht eine wichtige Problematik an.“ Für eine Ingewahrsamnahme müsse in Nordrhein-Westfalen ein Verbrechen unmittelbar bevorstehen. Nur dass jemand als Gefährder eingestuft worden sei, reiche nicht aus, um ihn einzusperren.
Zustimmung von Herrmann und Reul
„Dennoch gibt es Möglichkeiten, gefährliche Islamisten effektiv zu überwachen“, fügte der CDU-Politiker hinzu. „Wir können ihren Bewegungsradius einschränken, und auch der Einsatz einer Fußfessel ist möglich. Sollten die betreffenden Personen gegen Auflagen verstoßen, folgt automatisch ihre Ingewahrsamnahme.“
Maier, Innenminister in Thüringen, hatte am Donnerstag im Bundestag erklärt, der Attentäter von Wien und auch der von Dresden hätten zuvor in Haft gesessen und seien den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt gewesen. „Anschläge konnten trotzdem nicht verhindert werden“, beklagte er. Nötig sei deshalb eine Debatte über Maßnahmen zur Deradikalisierung und eine effektivere Überwachung – „bis hin zu einer vorbeugenden Ingewahrsamnahme“.
Überwachung ist aufwendig
Nach RND-Informationen haben die SPD-Innenminister über dieses Thema nach dem Wiener Anschlag bereits gesprochen. Dabei ist vorbeugende Haft in Einzelfällen und bei konkreten Anlässen schon heute möglich – in Thüringen zehn Tage lang, in Nordrhein-Westfalen zwei bis vier Wochen. Maßgeblich sind die Polizeigesetze der Länder. Offen ist, ob sich der Zeitraum noch ausweiten ließe. Vor drei Jahren hatte Bayern eine Debatte über eine zeitlich unbegrenzte Vorbeugehaft angestoßen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
Die Rund-um-die-Uhr-Überwachung von Gefährdern, von denen es bundesweit allein im islamistischen Bereich 620 gibt, ist sehr aufwendig. Laut Experten braucht es dafür pro Person 25 bis 30 Beamte.