Baerbock kündigt Konsequenzen an

Gericht verurteilt deutsch-iranischen Regimekritiker zum Tode

Die undatierte Aufnahme zeigt den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd in einem Teheraner Revolutionsgericht.

Die undatierte Aufnahme zeigt den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd in einem Teheraner Revolutionsgericht.

Teheran. Der Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd ist im Iran in einem umstrittenen Prozess zum Tode verurteilt worden. Ein Revolutionsgericht in Teheran macht den 67-Jährigen unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgab. Gegen das Urteil könne vor dem Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt werden, hieß es weiter.

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Die Justiz macht Sharmahd für die Planung mehrerer Terroranschläge verantwortlich. Außerdem legte das Gericht ihm die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Gemäß islamischer Rechtsauffassung im Iran wurde der 67-Jährige wegen „Korruption auf Erden“ angeklagt. Todesstrafen werden im Iran normalerweise durch Erhängen vollstreckt.

Baerbock nennt Urteil „absolut inakzeptabel“

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) kritisierte das Urteil als „absolut inakzeptabel“ und drohte mit Konsequenzen. „In einem Verfahren, was kein rechtsstaatliches Verfahren ist, ein Todesurteil auszusprechen, das widerspricht jeglichem internationalen Recht“, sagte Baerbock in Pazarcik in der Türkei. Die Nachricht aus dem Iran sei „schockierend“. Baerbock kritisierte auch den fehlenden konsularischen Zugang zu Sharmahd.

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Sharmahd wurde im Sommer 2020 Berichten zufolge vom iranischen Geheimdienst in Dubai festgenommen und in den Iran gebracht. Seitdem ist er in Teheran inhaftiert. Zuvor lebte Sharmahd jahrelang in den USA. Seine Familie und Menschenrechtsgruppen wiesen die Vorwürfe gegen ihn in der Vergangenheit zurück.

Amnesty International forderte Deutschland zum Handeln auf

Sharmahd engagierte sich in den USA in der Exil-Oppositionsgruppe „Tondar“ (Donner), die sich für eine Rückkehr der Monarchie einsetzt. Irans Justiz macht die Organisation für einen Anschlag im Jahr 2008 in einer Moschee der Stadt Shiras mit mehreren Toten verantwortlich. Drei Männer wurden deswegen bereits hingerichtet.

Sharmahd beteiligte sich als Ingenieur und IT-Experte auch an einem Radioprogramm der Exilgruppe. Auf der Webseite der Gruppe, die inzwischen zwar gelöscht ist, sich aber archiviert abrufen lässt, hieß es 2019, die Radioshow sende Inhalte zu Politik, Geschichte, aber auch Anleitungen zum Widerstand. Tondar prangerte dort die Verfolgung seiner Mitglieder durch die Islamische Republik an.

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Amnesty International forderte Deutschland zu entschlossenem Handeln auf. Es brauche nun öffentlichen Druck statt „stiller Diplomatie“, sagte Katja Müller-Fahlbusch, Expertin für den Nahen Osten bei Amnesty International, laut einer Mitteilung. Bereits in der Vergangenheit hatte Amnesty das Verfahren als Schauprozess bezeichnet.

Auch Menschenrechtsausschuss kritisiert Urteil

Scharfe Kritik am Verfahren übte auch die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Bundestag, Renata Alt (FDP). „Die Verurteilung zum Tod von Djamshid Sharmahd zeigt wieder einmal, wie grob und unmenschlich die iranische Justiz agiert. Sharmahd ist unschuldig und muss sofort freigesprochen werden“, sagte Alt. „Diese inhumane Politik des Mullah-Regimes zeigt, wie dringend notwendig weitere, härtere Sanktionen gegen den Iran sind“.

CDU-Chef Friedrich Merz hatte Anfang Januar angekündigt, Sharmahds politische Patenschaft zu übernehmen. „Mit meiner Patenschaft will ich ein Zeichen setzen für alle Männer und Frauen, die im Iran für ein freies, selbstbestimmtes Leben kämpfen“, hieß es auf Merz‘ Twitter-Account. „Die Welt schaut zu, was im Iran passiert.“

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Derzeit sind mehrere europäische Staatsbürger im Iran inhaftiert, viele von ihnen besitzen auch die iranische Nationalität. Der Iran behandelt Doppelstaatsbürger juristisch wie Iraner. Kritiker werfen dem Iran vor, ausländische Staatsbürger als politische Geiseln festzusetzen. Teheran weist die Vorwürfe zurück und begründet die Festnahmen üblicherweise mit dem Vorwurf der Spionage.

RND/dpa

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