Hass im Netz: BKA rechnet mit 150.000 Strafverfahren pro Jahr

Eine Computertastatur mit einem Papierschnipsel mit Schriftzug "H@ss"

Ab dem 1. Februar sollen soziale Netzwerke mutmaßlich strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt melden.

Berlin. Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet wegen des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen Hass im Netz mit rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr. „Nach derzeitiger Schätzung ist jährlich mit rund 250.000 NetzDG-Meldungen zu rechnen, die etwa 150.000 neue Strafverfahren nach sich ziehen werden“, sagte ein BKA-Sprecher dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) mit rund 200 Beamtinnen und Beamten unter dem Dach des BKA werde fristgerecht zum 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen, „um eine konsequente Strafverfolgung der Verfasser solch strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern zu ermöglichen“, so der Sprecher. Die Prozesse würden derzeit innerhalb des BKA, aber auch mit den Kooperationspartnern aus Polizei und Justiz entwickelt und gemeinsam getestet, um für die Zeit ab dem Stichtag bestmöglich vorbereitet zu sein.

Zwar gehe das BKA derzeit davon aus, dass Facebook und Google vorerst keine mutmaßlich strafbaren Delikte melden würden. Beide hatten beim Verwaltungsgericht Köln Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt. Unabhängig davon würden jedoch „weitere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer der gesetzlichen Meldeverpflichtung nach dem NetzDG zum 1. Februar 2022 unterliegen“, sagte der Sprecher. BKA-Präsident Holger Münch hatte mehrfach betont, dass der Hass im Netz die Demokratie bedrohe, auch weil er sich gegen Amts- und Mandatsträger richte.

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Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen. Facebook und Google hingegen halten es für unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen und klagten deshalb im Juli vergangenen Jahres – sowohl im Eilverfahren wie auch grundsätzlich.

Zwar hätten die Eilanträge „keine aufschiebende Wirkung“, sagte eine Sprecherin des Bundesjustiz­ministeriums dem RND vor zwei Wochen. Das Ministerium habe allerdings im August gegenüber beiden Konzernen erklärt, dass es die geplanten Maßnahmen „bis zur Beendigung des Eilverfahrens aussetzen wird“. Sollte die Eilentscheidung zugunsten der Konzerne ausgehen, würde die Arbeit der Meldestelle nach RND-Informationen voraussichtlich komplett ruhen, bis das Gericht in der Hauptsache entscheidet. Die Entscheidung im Eilverfahren soll angeblich spätestens im Februar fallen.

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