Corona-Regeln: Diese Beschlüsse gelten in Ihrem Bundesland
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In Köln gelten seit Samstagnacht 0 Uhr Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der Wohnung ist dann in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr fast ausnahmslos verboten. Die Beschränkungen beschloss der Krisenstab der Stadt Köln am Freitag. Ordnungsamt und Polizei kontrollieren die nächtlichen Straßen wie die Einkaufsstraße Hohe Straße im Bild.
© Quelle: imago images/Future Image
Trotz Kritik einiger Länderchefs soll in der kommenden Woche die Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet werden. Die Bundesregierung plant damit eine bundesweite Notbremse. Das bedeutet: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 100 an drei Tagen hintereinander, gelten künftig bundeseinheitlich automatisch eine Reihe von Beschränkungen – also ohne zusätzliche Verordnung der Länder.
Einige Bundesländer setzten die Beschlüsse für die Notbremse jedoch schon jetzt um. Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick:
Brandenburg
Brandenburg verschärft die Corona-Regeln noch vor der Bundesnotbremse: In Brandenburg soll ab Montag eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr für Regionen gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage lang über 100 liegt. Ab 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche sollen in Landkreisen oder kreisfreien Städten alle Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen und Kitas geschlossen werden, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Samstag nach der Entscheidung des Kabinetts in Potsdam. In den Grundschulen und Kitas soll für berechtigte Gruppen eine Notbetreuung angeboten werden.
Bis auf die Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt Brandenburg/Havel und den Landkreis Barnim lagen am Samstag alle Regionen in Brandenburg über dem Inzidenzwert 100.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg gibt den Musterknaben – und kündigt an, die Bundesregeln bereits ab Montag durchsetzen zu wollen. „Wir warten nicht auf den Bund, wir müssen jetzt handeln“, sagt Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz nach Bundesplänen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. In einer neuen Verordnung plant das Land verbindliche Ausgangsbeschränkungen. Zwischen 21 und 5 Uhr darf man in Hotspots die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nur noch aus „triftigen Gründen“ verlassen. Mit der Notbremse darf sich künftig höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
Ab der 100er-Inzidenz dürfen nur noch Ladengeschäfte der Grundversorgung – also etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien – öffnen. Ladengeschäfte dürfen ab Montag dem Entwurf zufolge auch keine Abholangebote mehr anbieten. Nur noch Lieferdienste sind zulässig. Baumärkte müssen schließen. Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten müssen dichtmachen, ebenso Wettannahmestellen. Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann.
Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 200, wird der Präsenzunterricht in Schulen und Kitas verboten. Ausnahmen besonders für Abschlussklassen sind möglich. Eigentlich sollen die Schulen nächste Woche wieder ihre Pforten öffnen – zumindest für den Wechselunterricht.
Berlin
Das Land Berlin hat die bestehende Corona-Verordnung bis zum 9. Mai verlängert. Im privaten Raum dürfen sich ein Haushalt sowie eine weitere Person treffen, außer zwischen 21 und 5 Uhr. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht dazu. Am Tag sind Zusammenkünfte draußen nur mit maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten erlaubt.
An Berliner Schulen wird zweimal pro Woche verpflichtend auf Corona getestet. Es bleibt weiter beim Wechselunterricht mit halben Klassen. Kitas laufen wieder auf Notbetrieb. Es darf maximal die Hälfte der Kinder anwesend sein.
Berlin ist das einzige Bundesland, das Unternehmen bereits verpflichtet hat, jedem Arbeitnehmer pro Woche zwei Testmöglichkeiten anzubieten.
Zum Shoppen müssen Kunden keinen Termin vereinbaren, allerdings müssen sie einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen. Es gilt FFP2-Maskenpflicht.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen greift die Notbremse nur in Kommunen mit einer Inzidenz über 100. Läden, Sportstätten und Kultureinrichtungen müssen dann schließen. Für Menschen mit tagesaktuellem negativen Corona-Schnelltest sollen Ausnahmen gelten dürfen. Die Städte müssen solche Ausnahmen mit dem NRW-Gesundheitsministerium abstimmen.
Ab Montag den 19. April sollen Schulen wieder vom Distanzunterreicht in den Wechselunterricht gehen. Das gilt laut Gesundheitsministerium für alle Kreise und kreisfreien Städte, in denen die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 200 liegt. Führt eine Schule den Präsenzunterricht wieder ein, sind Schüler verpflichtet, sich testen zu lassen. Die Tests werden zweimal in der Woche und ausschließlich in der Schule unter Aufsicht durchgeführt. Verweigern sich Schüler, so sind sie vom Unterricht auszuschließen, ein alternatives Angebot wie Distanzunterricht muss ihnen dann nicht unterbreitet werden.
In Köln gelten seit Samstagnacht Ausgangsbeschränkungen.
Bremen
Seit Ende März gelten in Bremen wegen steigender Infektionsraten wieder schärfere Corona-Regeln. Museen sind wieder geschlossen und auch das Shoppen nach Termin ist nicht mehr möglich. In den Schulen werden zwei Corona-Tests pro Woche verpflichtend. Ab einer Inzidenz von 100 müssen jetzt auch Grundschüler eine Maske tragen. Anders als die Schnelltests werden diese nicht gestellt.
Der private Rahmen ist auch wieder zurückgefahren. So dürfen sich auch in Bremen in der Öffentlichkeit oder in der eigenen Wohnung nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Hier sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren wie üblich ausgenommen.
Hamburg
Wegen der Corona-Pandemie hat der Hamburger Senat die strengen Kontakt- und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bis zum 2. Mai verlängert. Für Seniorenpflegeheime sollen die Regelungen allerdings gelockert werden. Damit reagiert der Senat auf den Fortschritt bei den Impfungen. Vollständig geimpfte Bewohner von Pflegeheimen dürfen sich ab Freitag kommender Woche untereinander wieder ohne Maske und Mindestabstand treffen. Besucher müssen sich weiterhin testen lassen, dürfen aber wie vor der Pandemie täglich in die Heime kommen.
Die Regelungen der sogenannten Notbremse bleiben in der Hansestadt bestehen. Die Angehörigen eines Haushalts dürfen sich nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen, wobei Kinder nicht mitzählen. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr darf das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Körperliche Ertüchtigung wie Spaziergänge ist für Einzelpersonen erlaubt.
Mit der neuen Verordnung bleiben die Hamburger Kitas im sogenannten erweiterten Notbetrieb. An den Schulen findet zumindest bis zum 2. Mai weiterhin Wechselunterricht mit Testpflicht statt. Am 7. Mai ist bereits letzter Schultag vor den Pfingstferien.
Niedersachsen
In Niedersachsen ist es vorgesehen, dass Menschen mit vollständigem Impfschutz von Test- und Quarantänepflichten befreit werden. Die Befreiung solle mit einer Frist von zwei Wochen nach der Zweitimpfung greifen. Sobald das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes vorliege, werde die Landesverordnung angepasst. Das Bundesrecht solle vorrangig Inzidenzwerte über 100 regeln und werde zugleich die bisherigen Landesregelungen überschreiben. Die Corona-Verordnung des Landes werde im Gegenzug dann vor allem Inzidenzwerte unter 100 in den Fokus rücken und dort auch Regelungen treffen, die unter Umständen über die Vorgaben des Bundes hinausgehen könnten.
Aktuell werde die neue Corona-Verordnung des Landes noch abgestimmt.
Bayern
Der Freistaat Bayern steuert in der nächsten Woche wegen weiter steigender Corona-Infektionszahlen auf einen härteren Lockdown in Schulen und Einzelhandel zu. Am Freitag waren nur noch die drei Landkreise Miltenberg, Tirschenreuth und Lindau sowie die kreisfreie Stadt Bamberg unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, wie aus der Statistik des Robert Koch-Instituts hervorgeht.
Für alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte sind damit die Bedingungen erfüllt, dass von Montag an im Zuge der Notbremsenregelung die Schulen weitgehend auf Distanzunterricht umstellen müssen. Ausnahmen sind lediglich Abschlussklassen, die vierten Klassen der Grundschulen und die elften Klassen am Gymnasium. Die Landeshauptstadt München hatte eine entsprechende Regelung bereits am Freitagmorgen angekündigt. Unabhängig von der noch nicht beendeten Diskussion über Schulöffnungen bis zu einer Inzidenz von 200 auf Bundesebene gilt in Bayern derzeit die 100er-Grenze, von welcher an die Notbremse bei den Schulen gezogen wird.
Im Einzelhandel erfüllten am Freitag 23 Kreise die Bedingungen für eine komplette Schließung in der nächsten Woche – also eine Sieben-Tage-Inzidenz über 200 für mindestens drei Tage am Stück. Drei Kreise – Starnberg, Miltenberg und Tirschenreuth – erfüllten am Freitag die Bedingungen für eine Öffnung des Einzelhandels mit Terminvereinbarung (Click and Meet). Über das Wochenende können sich hierbei aber noch Änderungen ergeben.
Sachsen
In Sachsen wurde der Lockdown unlängst bis zum 9. Mai verlängert. Außerdem sollen Schüler und Lehrer an weiterführenden Schulen künftig nicht mehr einmal pro Woche getestet werden, sondern zweimal. Alle Schüler, außer solchen in Grundschulen, müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt bislang noch keine Präsenzpflicht.
Click and Meet bleibt in Sachsen auch über einer Inzidenz von 100 bei negativem und tagesaktuellem Corona-Test weiter erlaubt. Der Freistaat schaut bei der Beurteilung von Schließungen lieber auf Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern. Sachsenweit dürfen nicht mehr als 1300 solcher Patienten in Krankenhäusern aufgenommen sein. Sonst kommt es auch für den Handel wieder zum Lockdown.
Schleswig-Holstein
Wer in Schleswig-Holstein gegen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt künftig auch, wenn es zuvor keine wiederholte Aufforderung durch eine Ordnungskraft gegeben hat. Personen, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, müssen bald ein ärztliches Attest vorlegen.
Liegt die Inzidenz stabil unter 100, kann in Schleswig-Holstein die Außengastronomie wieder öffnen. Die aktuellen Kontaktbeschränkungen sind auch dann weiter gültig. Demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Gastronomen müssen die Kontaktdaten erheben, und die Abstände müssen immer gewährleistet sein. „FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen“, heißt es vom Land. Alkoholische Getränke dürfen bis 21 Uhr ausgeschenkt werden.
Die Gesundheitsämter können für Modellprojekte in Tourismus, Sport und Kultur mit strengen Schutzmaßnahmen und Testkonzepten Ausnahmen von den derzeitigen Regeln zulassen.
Beschäftigte in Kindertagesstätten sowie Kindertagespflegepersonen sollen zweimal pro Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden. Bei Geimpften reicht ein Test pro Woche.
Alle Schüler und Schulbeschäftigte sollen laut „Lübecker Nachrichten“ ab dem 19. April zweimal pro Woche die Möglichkeit eines Selbsttests in der Schule erhalten. Die Organisation der Tests sollen die Schulen – wie bisher auch – in eigener Verantwortung regeln.
Mecklenburg-Vorpommern
Am Montag wird das öffentliche Leben in Mecklenburg-Vorpommern wieder für vier Wochen massiv heruntergefahren. Landesweit greift eine nächtliche Ausgangssperre, neben Kitas bleiben auch die Schulen für die meisten Kinder zu, Notbetreuung wird bis Klasse sechs gesichert. Der Einzelhandel wird auf den täglichen Bedarf begrenzt. Am Donnerstag lag die Inzidenz landesweit laut „Ostsee-Zeitung“ bei 149.
Die Kontaktregeln werden wieder angezogen: Jeder Hausstand darf nur noch eine weitere Person treffen – Kinder unter 14 Jahre nicht mitgezählt. Bereits ab einer Inzidenz von über 100 sollen Ausgangsbeschränkungen möglich sein – von 21 bis 5 Uhr. Regeln muss das jeder Kreis selbst. Nur Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs dürfen öffnen. Auch Baumärkte und Großhandel bleiben offen. Friseure dürfen offen bleiben, andere körpernahe Dienstleistungen nicht. In Zoos dürfen Außenbereiche geöffnet bleiben. Museen, Galerien und Bibliotheken sind zu. Reisen in das Küstenland bleiben untersagt – künftig soll dies auch bei Menschen mit Zweitwohnsitz oder Dauercamper gelten.
Rheinland-Pfalz
Testen, testen, testen ist die Devise in Rheinland-Pfalz. Schulen und Kitas werden mit Schnelltests versorgt, Bürgertests sollen eingeführt werden, Unternehmen sollen ihre Mitarbeiter testen. Ausgenommen von der Testpflicht sind unter bestimmten Voraussetzungen seit dieser Woche Corona-Geimpfte.
Liegt der Inzidenzwert unter 100, kann man in Rheinland-Pfalz im Biergarten sitzen. Denn Außengastronomie ist für Negativgetestete mit Reservierung möglich. Auch Terminshopping, das Besuchen von Zoos, Museen oder Gärten ist nach Terminabsprache möglich. Die Notbremse greift bei einer Inzidenz über 100. Dann sind auch Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr möglich. Auch andere Lockerungen können dann zurückgenommen werden. In der Hand haben das die Kommunen.
Länderkritik an Bundesnotbremse zur Bekämpfung des Coronavirus
Gegen die Regierungspläne für eine bundeseinheitliche Notbremse zur Bekämpfung des Coronavirus kommen Bedenken von Länderseite.
© Quelle: dpa
Thüringen
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 200, soll es ab Montag in Thüringen Click-and-Meet-Einkäufe im Einzelhandel geben. Dazu muss ein negativer Corona-Test vorgelegt und die Kontaktverfolgung sichergestellt sein.
Schüler können sich in Thüringen testen lassen, müssen es aber nicht. Man setzt auf Freiwilligkeit. Machen allerdings nicht genug Schüler mit, so könnte die Pflicht zum Testen schon bald folgen. Eine allgemeine Maskenpflicht gilt für alle Schüler. Da in vielen Landkreisen die Inzidenz zuletzt über 150 lag, könnte es zu vereinzelten Schließungen von Schulen kommen. Ob die Einrichtungen schließen, liegt in der Hand der lokalen Behörden.
Saarland
Das Saarland wagt den Ausstieg aus dem Corona-Lockdown. Außengastronomie, Kinos, Theater, Konzerthäuser und Sportstätten dürfen öffnen. Wer rein will, muss einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Auch im Freien dürfen sich im Saarland doppelt so viele Menschen treffen wie im Rest der Republik – bis zu zehn Personen dürfen dort zusammenkommen. Negativer Corona-Test ist auch hier Voraussetzung.
Vorbei mit den Öffnungen ist es bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100. Ab dann schaltet die saarländische Ampel auf Gelb, Tests für das Shoppen im Einzelhandel werden dann zur Pflicht. Schaltet die Ampel auf Rot, werden alle Lockerungen zurückgenommen und der Lockdown greift. Das ist dann der Fall, wenn das Gesundheitssystem die Überlastung droht.
Anders als ursprünglich geplant sollen Schüler nach den Sommerferien am Montag nicht in den Präsenzunterricht zurückkehren. Der Wechselbetrieb soll für die kommenden zwei Wochen fortgesetzt werden.
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Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt geht erste Lockerungsschritte. Modellprojekte laufen schon in einigen Regionen. Liegt die Inzidenz stabil unter 100, sind Treffen mit bis zu fünf Menschen ohne Einschränkungen erlaubt. Liegt die Inzidenz allerdings über 100, darf nur ein Gast in einem anderen Haushalt zu Gast sein.
Wer in Sachsen-Anhalt zur Schule möchte, muss sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Die Tests an den Schulen werden vom Land zur Verfügung gestellt.
Hessen
Auch Hessen fährt wieder runter. Neben Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte dürfen lediglich Buchläden, Garten- oder Baumärkte öffnen. Shoppen mit Termin ist gestrichen.
Anders als in vielen weiteren Bundesländern sind die Außenbereiche von Zoos, botanischen Gärten und Museen in Hessen weiter für Besucher geöffnet. Auch Fitnessstudios bleiben geöffnet und dürfen mit Termin besucht werden.
Kreise mit steigenden Inzidenzen können Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr verhängen. Schulen dürfen auch bei hoher Inzidenz in Stadt oder Kreis nur nach Absprache mit dem Land geschlossen werden.
RND/fw/ar