Die Ampel ändert ihren Corona-Plan
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Die Maskenpflicht könnte wieder einmal verändert werden.
© Quelle: Marijan Murat/dpa
Berlin. Verhängen Bundesländer künftig in Innenräumen eine Maskenpflicht, müssen sie nicht zwingend eine Ausnahme für Personen vorsehen, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Das sieht nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) der aktuelle Entwurf für eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes vor, die am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Danach wird die Verpflichtung für die Ausnahmeregelung gegenüber den ursprünglichen Plänen in eine Kann-Regelung umgewandelt. Die Kann-Ausnahme soll auch im Fall von genesenen Menschen gelten. Eine zwingende Ausnahme von der Maskenpflicht soll es weiterhin nur dann geben, wenn die Person frisch getestet ist.
Ampelkoalition geht auf Forderung der Bundesländer ein
Damit geht die Ampelkoalition auf die Forderung vieler Bundesländer ein. Die Bitte der Länder, im Infektionsschutzgesetz konkrete Parameter für das Inkrafttreten bestimmter Schutzkonzepte zu verankern, erfüllte die Koalition hingegen nicht.
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Die Novelle soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. An der zunächst geplanten Kopplung der Maskenpflicht in der Gastronomie oder Freizeit- und Kultureinrichtungen an den Zeitpunkt der Impfung hatte es erhebliche Kritik gegeben. Sie war unter anderem als Verpflichtung interpretiert worden, sich künftig alle drei Monate impfen zu lassen. Das widerspricht allerdings den aktuellen Empfehlungen zum Beispiel der Ständigen Impfkommission (Stiko).
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