Ines Härtel wird erste Ostdeutsche am Bundesverfassungsgericht

Zeichen der Macht, aber auch der Mäßigung in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht setzt sich schon durch seine 1969 fertiggestellten fünf transparenten Baukörper mit Flachdach von den Justizpalästen früherer Jahrhunderte ab.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Berlin. Nach wochenlangen Auseinandersetzungen um die Nachfolge des Richters Johannes Masing am Bundesverfassungsgericht sind die Würfel gefallen. Es wird nun weder der von Brandenburg aufgebotene ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Jes Möller noch der Berliner Rechtsprofessor Martin Eifert noch der Präsident des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes, Lars Brocker.

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Nach jüngsten Informationen aus den Staats- beziehungsweise Senatskanzleien von Brandenburg und Bremen soll in der Bundesratssitzung am Freitag stattdessen die Rechtsprofessorin Ines Härtel gewählt werden. Sie wurde 1972 in Staßfurt (Sachsen-Anhalt) geboren und wäre damit die erste Ostdeutsche am höchsten deutschen Gericht. Seit der Vereinigung 1990 wurden 39 Westdeutsche dorthin gewählt.

Die Juristin Ines Härtel.

Die Juristin Ines Härtel.

Die SPD-regierten Länder Brandenburg, Berlin und Bremen hatten sich zuletzt nicht auf einen der drei bisherigen Kandidaten verständigen können; die SPD hat diesmal das Vorschlagsrecht. Deshalb wurde die Entscheidung zweimal verschoben, obwohl Masings Amtszeit bereits abgelaufen ist. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bestand darauf, mit Möller den ersten Ostdeutschen nach Karlsruhe zu bringen.

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Lachende Vierte

Zur fachlichen Eignung des 58-Jährigen, der in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) geboren wurde, vor 1989 oppositionell tätig war und Theologie studiert hatte, gab es aber unterschiedliche Einschätzungen. Als besonders qualifiziert für die Nachfolge Masings galt der Westdeutsche Eifert. Jetzt soll Härtel nach dem Willen aller drei Länder als lachende Vierte zum Zuge kommen. Damit hätte Woidke sein Ziel erreicht – wenn auch nicht in Person von Möller.

Härtel, die in Göttingen studierte, ist Universitätsprofessorin an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und seit 2014 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-, Umwelt-, Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht.

Sie ist außerdem spezialisiert auf Datenschutzrecht und Digitalrecht und leitet in Frankfurt die Forschungsstelle für Digitalrecht. In den Jahren 2018/2019 war Härtel Mitglied des Digitalbeirats des Landes Brandenburg. Von 2017 bis 2019 war sie ferner Richterin im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Lob des Ostbeauftragten

Woidke sagte: “Ich freue mich sehr, dass – die Wahl vorausgesetzt – erstmals eine Juristin ostdeutscher Herkunft, in Ostdeutschland lebend und hier arbeitend, am höchsten deutschen Gericht Recht sprechen wird. Das ist gerade jetzt, im 30. Jahr der Deutschen Einheit, von großer Bedeutung. Ostdeutsche Lebenserfahrung muss neben der juristischen Expertise auch an diesem Gericht in die Beurteilung von Rechtsfragen eingehen.” Härtel sei “eine ausgezeichnete Auswahl”.

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Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), begrüßte die Entscheidung ebenfalls. “Das ist grundsätzlich eine tolle Sache”, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). “Denn es wurde zu Recht thematisiert, dass das Bundesverfassungsgericht eine der wenigen Institutionen ist, an die es auch nach 30 Jahren noch niemand aus Ostdeutschland geschafft hat. Nun kehrt ein weiteres Stück Normalität ein. Das ist gut.”


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