Spahn plant Immunitätsausweis bei überstandener Corona-Infektion
Berlin. Die Gesundheitsämter können künftig Personen von Einschränkungen ausnehmen, die gegen das Coronavirus immun sind. Das sehen mehrere Paragrafen des am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen zweiten Corona-Pakets vor, die bisher in der Öffentlichkeit nicht beachtet wurden. Danach plant Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Corona-Immunitätsausweis, aus dem hervorgeht, dass eine Covid-19-Erkrankung überstanden wurde. “Durch die Gesetzesänderung wird ermöglicht, dass eine Immunitätsdokumentation künftig analog zu der Impfdokumentation die Grundlage dafür bietet, die entsprechende Immunität einer Person nachzuweisen”, heißt es in der Begründung für das “Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite”.
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Tatsächlich sind derartige Nachweise einer Immunität bei anderen ansteckenden Krankheiten schon heute gebräuchlich. Neu ist allerdings, dass das Vorliegen einer Immunität von Spahn mit möglichen Einschränkungen verknüpft wird, die die Gesundheitsämter erlassen können.
So heißt es in dem Gesetzentwurf: “Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen (…) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person (…) von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann.” In der Gesetzesbegründung werden dann einige Beispiele aufgeführt: “Zunächst völlige Absperrung eines Ortes; wenn dies gelungen und die Lage beherrschbarer geworden ist, Wiederzulassung nachweislich nicht ansteckungsfähiger Personen.” Weiter heißt es, es könnten “weitreichende Schlüsse für den weiteren Umgang mit Schutzmaßnahmen und vulnerablen Personengruppen gezogen werden (Kontakte können insoweit eher ermöglicht werden)”.
Beweise fehlen noch
Als Bedingung für einen Immunitätsnachweis wird allerdings gefordert, dass zunächst wissenschaftliche Beweise für den Aufbau einer Immunität nach einer Corona-Infektion vorliegen müssen. Zudem müsse klar sein, dass dann auch keine Ansteckungsgefahr bestehe. Zwar gehen Wissenschaftlicher davon aus, dass das der Fall ist. Unklar ist aber weiterhin, wie lange die Immunität eigentlich hält.
Darauf hatte Spahn auch am Mittwoch in einer Pressekonferenz hingewiesen. “Das ist eine vorsorgliche Regelung für den Zeitpunkt, zu dem wir überhaupt sichere, abschließende Erkenntnisse zur Immunität haben”, betonte er. “Wir regeln das also vorausschauend.” Und er ergänzte: “Für den Fall, dass man zu einer solchen Erkenntnis käme, würde das natürlich an vielerlei Stellen die Dinge auch leichter handelbar machen.” So sei es im Gesundheitswesen wichtig, dass man wisse, welche Beschäftigten bereits immun seien.
Allerdings ist auch vorstellbar, dass die Gesundheitsämter nur noch Personen mit Immunitätsnachweis erlauben, in eine Gaststätte oder zu einem Fußballspiel zu gehen. Auch der Besuch von Angehörigen in einem Pflegeheim könnte von einer Immunität abhängig gemacht werden.
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© Quelle: Reuters