Identitäre Bewegung darf als “gesichert rechtsextrem” bezeichnet werden
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Ein Mitglied der Identitären Bewegung trägt ein Shirt mit dem Namen der Gruppierung auf der Brust.
© Quelle: imago images/ZUMA Wire
Berlin. Die Identitäre Bewegung darf vom Verfassungsschutz des Bundes laut einer Gerichtsentscheidung als “gesichert rechtsextrem” eingestuft werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag der Identitären Bewegung, die entsprechende Einstufung im Verfassungsschutzbericht zu 2019 zu unterlassen, zurück, wie am Dienstag mitgeteilt wurde.
Das Gericht erklärte, die Gruppe verfolge laut eigenen Veröffentlichungen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Darüber dürfe das Bundesinnenministerium die Öffentlichkeit unterrichten.
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich
Besonders die zentrale Forderung der Identitären Bewegung nach einer ethnisch-kulturellen Homogenität und dem Erhalt einer ethnischen “Reinheit” aller Völker verstoße gegen die Menschenwürde. Hierdurch würden einzelne Personen oder Gruppen wie Menschen zweiter Klasse behandelt.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
RND/dpa