Belastung der Krankenhäuser

Lauterbach unterstützt Kretschmer: Hotspot-Regelung für ganz Sachsen richtig

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (Archivbild)

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (Archivbild)

Berlin/Dresden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält eine Hotspot-Regelung für Sachsen für angebracht. „Bei den Fallzahlen und der Belastung der Krankenhäuser ist der Plan, Sachsen zum Hotspot zu erklären, richtig“, schrieb Lauterbach am Dienstagabend via Twitter.

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Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sollte aus seiner Sicht den neuen rechtlichen Rahmen des Infektionsschutzgesetzes nutzen.

Ministerpräsident Kretschmer hatte für Aufregung gesorgt

Sachsen plant in seiner neuen Corona-Verordnung ab Anfang April bei Basisschutzmaßnahmen zu bleiben. Regeln wie die Maskenpflicht in Innenräumen oder G-Regelungen sollen dann wegfallen. Darauf hat sich das Kabinett am Dienstag bei seinen Eckpunkten für die neue Verordnung nach dem 2. April verständigt.

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Am Dienstag hatte zunächst ein Vorstoß des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) für Aufregung gesorgt. Laut Medienberichten hatte er nach dem Auslaufen der derzeitigen Schutzmaßnahmen eine Hotspot-Regelung für den gesamten Freistaat und nicht nur für einzelne Regionen angestrebt.

Lauterbach verteidigt weiterhin Ende der Corona-Schutzvorgaben
 Bundespressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage. Karl Lauterbach SPD, Bundesminister fuer Gesundheit. Berlin, 11.03.2022 Berlin Germany *** Federal Press Conference on the current Corona situation Karl Lauterbach SPD , Federal Minister of Health Berlin, 11 03 2022 Berlin Germany Copyright: xThomasxTrutschelx

Gesundheitsminister Lauterbach hat das Ende vieler Corona-Schutzvorgaben erneut verteidigt und die Länder zur Umsetzung der neuen Rechtsgrundlage aufgerufen.

Corona-Regeln fallen ab 3. April größtenteils weg

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz fallen ab dem 3. April die Corona-Regeln weitgehend weg. Als Basis-Schutzmaßnahmen soll dann noch etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder in Krankenhäusern möglich sein. In sogenannten Hotspots dürfen auch strengere, lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn der Landtag dies beschließt.

RND/dpa

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