Bund: Hotelübernachtungen an Weihnachten nicht Teil des Bund-Länder-Beschlusses
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Die Zimmerschlüssel eines Hotels in Berlin sind an der Rezeption zu sehen. Nach den geltenden Corona-Beschränkungen dürfen Hotels derzeit keine Urlauber empfangen.
© Quelle: dpa
Berlin. Die in einigen Ländern geplanten Möglichkeiten zu Hotelübernachtungen für Weihnachtsbesuche entsprechen aus Sicht des Bundes nicht der gemeinsamen bundesweiten Linie. „Es ist nicht Teil des Beschlusses von Bund und Ländern, solche Übernachtungen zu ermöglichen“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin.
Die Bürger blieben weiterhin aufgerufen, touristische Reisen zu vermeiden. „Da familiär bedingte Reisen von touristischen Reisen schwer abzugrenzen sind, haben sich Bund und Länder nicht darauf geeinigt, eine solche Ausnahme bei der Nutzung von Hotels in den Beschluss aufzunehmen.“ Dies sei daher auch nicht aufgenommen worden.
Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin haben angekündigt, Hotelübernachtungen bei Familienbesuchen über Weihnachten zulassen zu wollen. Dagegen hatte sich auch bereits Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) ausgesprochen.
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Bund und Länder verschärfen angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen den Kurs in der Pandemie, mit Ausnahme von Weihnachten.
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Seibert sagte: „Grundsätzlich muss allen klar sein, dass es um Kontaktreduzierung geht. Das ist eines unser stärksten Instrumente im Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Pandemie“.
Auch wenn die Zahl der möglichen Kontakte in der Weihnachtszeit höher liege als im Rest des Dezembers, sollte sich jeder bewusst sein, dass es „kein normales Weihnachtsfest, sondern ein Weihnachtsfest in der Pandemie“ sei. Bei Treffen sollten daher Vorkehrungen getroffen werden, damit es „eben ein Fest wird und keine Auslösung von Infektionen“.
Der Regierungssprecher erläuterte, dass die Bund-Länder-Beschlüsse eine gemeinsame Linie vorgäben. Bei der Umsetzung durch die Länder komme es immer wieder auch zu Abweichungen in Detailfragen, was grundsätzlich wegen unterschiedlicher Bedingungen verständlich sei.
RND/dpa