5 Euro pro Tag: Wer profitiert von der Homeofficepauschale?
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Eine Frau arbeitet im Homeoffice.
© Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Berlin. Internet, Strom, Heizung, Wasser – wer wegen der Corona-Pandemie viel zu Hause arbeitet, hat dadurch mitunter höhere private Kosten. An Wintertagen müssten Arbeiter im Homeoffice mit einem um rund 4 Prozent erhöhten Heizbedarf rechnen, schätzt das Vergleichsportal Verivox. Über die gesamte Heizperiode könnten dadurch je nach Heizsystem Zusatzkosten von bis zu 45 Euro anfallen.
Bislang blieben Beschäftigte auf diesen Kosten sitzen. Doch nun haben sich Finanzpolitiker der großen Koalition auf eine Steuerpauschale für Homeofficetage verständigt, wie die FAZ berichtete. SPD-Fraktionsvize Achim Post bestätigte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) die Einigung. „Es besteht in der Koalition Einigkeit darüber, dass wir eine Homeofficepauschale einführen wollen. Damit tragen wir der gewandelten Arbeitsrealität vieler Menschen Rechnung, gerade auch in der Corona-Krise“, sagte Post.
Bisher könnten Kosten, die bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden entstehen, nur bedingt steuerlich geltend gemacht werden, so Post weiter. „Mit der Homeofficepauschale schaffen wir hierfür eine einfachere Möglichkeit, die den gerade jetzt krisenbedingt zuhause arbeitenden Beschäftigen zugutekommt.“ Über die Details spreche die Koalition derzeit in den noch laufenden Beratungen zum Jahressteuergesetz.
Wann der Reglung kommt, wie sie funktioniert und woran es noch hakt, lesen Sie hier im Überblick:
Wie hoch ist die Homeofficepauschale?
Laut RND-Informationen soll die Homeofficepauschale bei 5 Euro für jeden Tag am heimischen Arbeitsplatz liegen, jedoch bei höchstens 600 Euro im Jahr gedeckelt sein. Das entspräche 120 Arbeitstagen. Die konkrete Zahl ist in der Koalition aber noch umstritten. Vor allem die CSU setzt sich für 120 Tage ein, Finanzpolitiker der SPD wollen einen Deckel bei 100 Arbeitstagen. Setzt sich diese Position durch, könnten höchstens 500 Euro Homeofficekosten pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Steuerpauschale fürs Homeoffice von 5 Euro pro Tag geplant
Finanzpolitiker haben sich nach einem Medienbericht auf eine Entlastung für Arbeitnehmer geeinigt, die in der Corona-Pandemie von zu Hause aus arbeiten müssen.
© Quelle: dpa
Kommt die Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag?
Die Frage, ob die Homeofficepauschale zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag gewährt wird, ist in der Koalition ebenfalls strittig. Nach RND-Informationen pocht vor allem die CSU auf eine solche sehr weitgehende Regelung. Für den Fiskus wäre sie teuer, denn de facto würde damit die Werbungskostenpauschale für viele Beschäftigte auf 1500 oder 1600 Euro steigen.
Um die Kosten im Griff zu halten, will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Homeofficepauschale wie andere Werbungskosten behandeln. In diesem Fall würden nur Beschäftigte von der neuen Regelung profitieren, die auf mehr als 1000 Euro Werbungskosten im Jahr kommen. In der SPD will man verhindern, dass Büro-Beschäftigte mit Homeofficemöglichkeit einseitig gegenüber allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bevorzugt werden. „Wichtig ist eine gerechte Ausgestaltung gerade auch gegenüber jenen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können“, sagte SPD-Fraktionsvize Post.
Kann man Homeofficepauschale und Pendlerpauschale zusammen geltend machen?
Nein, das wird nicht möglich sein. Für Tage, an denen Beschäftige ins Büro fahren, können sie wie bisher die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer für den einfachen Weg geltend machen. Die Homeofficepauschale von 5 Euro wird nur für Arbeitstage zu Hause angerechnet.
Wie das Finanzamt bei Arbeitnehmern verfahren wird, die nicht die Entfernungspauschale nutzen, sondern tatsächliche Fahrtkosten wie ein Jahresticket für die Bahn absetzen, ist noch unklar. Sicher ist allerdings, dass ohne die neue Homeofficepauschale vielen Beschäftigten in Heimarbeit wegen der wegfallenden Entfernungskilometer Steuernachzahlungen gedroht hätten. Wer einen einfachen Arbeitsweg von 16 Kilometern oder weniger hat, fährt mit der Homeofficepauschale steuerlich besser.
Steuerpauschale fürs Homeoffice von 5 Euro pro Tag geplant
Finanzpolitiker haben sich nach einem Medienbericht auf eine Entlastung für Arbeitnehmer geeinigt, die in der Corona-Pandemie von zu Hause aus arbeiten müssen.
© Quelle: dpa
Ab wann und wie lange soll die Regelung gelten?
Die Homeofficepauschale ist Teil des Jahressteuergesetzes, dass die große Koalition in der Sitzungswoche des Deutschen Bundestags in der zweiten Dezemberwoche verabschieden will. Die Regelung würde sofort in Kraft treten, könnte also bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 Anwendung finden. Nach RND-Informationen wird die Regelung befristet sein also mit dem Ende der Pandemie auslaufen. Wie mit dem Steuerjahr 2021 umgegangen werden soll, ist noch offen.
Was sagen die Gewerkschaften?
Verdi-Chef Frank Werneke begrüßte den Plan der großen Koalition und forderte, dass die Homeofficepauschale zusätzlich zum Arbeiternehmerpauschbetrag gelten müsse. „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen durch die Tätigkeit im Homeoffice keine finanziellen Nachteile erleiden. Um kurzfristig Entlastung für die Betroffenen zu schaffen, ist daher eine Steuerpauschale in der geplanten Höhe von bis zu 600 Euro der richtige Weg – allerdings zusätzlich zu den geltenden Werbungskosten“, sagte Werneke dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Andernfalls droht die Erleichterung für viele Betroffene im Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro unterzugehen“, so der Gewerkschaftsvorsitzende weiter. „Ungeachtet dessen betrachten wir die Einrichtung von geeigneten Arbeitsplätzen aber als Aufgabe der Arbeitgeber“, fügte Werneke hinzu.
DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte: „Es ist gut, dass die Koalition jetzt den Vorschlag der Gewerkschaften aufgreift, Beschäftigte im Home Office steuerlich zu entlasten.“ Die bisherigen Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers seien sehr komplex. „Es ist höchste Zeit, hier eine unbürokratische Abhilfe zu schaffen, wie sie die Koalition mit der angestrebten Steuerpauschale plant“ so Hoffmann. Auch er betonte die Verantwortung der Arbeitgeber, für eine angemessene Ausstattung im Homeoffice zu sorgen.
Wie reagiert der Bund der Steuerzahler?
Auch vom Bund der Steuerzahler kam Lob. „Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten und deshalb auf private Ressourcen zurückgreifen, müssen dafür einen steuerlichen Ausgleich erhalten. Das Steuerrecht muss dies genauso anerkennen wie die Entfernungspauschale“, sagte Präsident Reiner Holznagel dem RND. „Als Bund der Steuerzahler haben wir uns hier von Anfang für eine Werbungskostenpauschale von monatlich 100 Euro ausgesprochen – die 5 Euro am Tag sind also ein entsprechend guter Ansatz“, fügte Holznagel hinzu.
Und was ist mit dem Recht auf Homeoffice?
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich nach massivem Widerstand der Union von seiner ursprünglichen Idee verabschiedet, Beschäftigten ein Recht auf 24 Tage Homeoffice im Jahr einzuräumen. Sein neuer Entwurf für das „Mobile Arbeit Gesetz“ sieht nur noch eine Erörterungspflicht für Arbeitgeber vor, wenn Beschäftigte einen Antrag auf Homeoffice stellen. Auf deutsch: Der Chef muss die Ablehnung von Homeoffice begründen, einen Rechtsanspruch des Mitarbeiters auf mobiles Arbeiten gibt es aber nicht.