Staatsanwalt prüft Höcke-Rede wegen Volksverhetzung
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"Irrenhaus": Thüringens AfD-Chef Björn Höcke redet anlässlich des 200. Pegida-Marsches in Dresden.
© Quelle: Getty Images
Berlin. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen Prüfvorgang wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke eingeleitet. “Der Prüfvorgang bezieht sich auf die gesamte Pegida-Rede von diesem Montag”, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Lorenz Haase liegt bislang eine Strafanzeige gegen Höcke wegen des Verdachts der Volksverhetzung im Zusammenhang mit der Rede vor.
Höcke bezeichnet die Bundesrepublik als “Irrenhaus”
Der Wortführer der völkischen AfD-Gruppierung “Der Flügel”, die der Verfassungsschutz als Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft hat, hatte am Montag im Verlauf seiner gut 30-minütigen Rede die Bundesrepublik unter anderem als “Irrenhaus” bezeichnet.
Wörtlich sagte Höcke: “Die Herrschaft der verbrauchten Parteien und Eliten muss abgelöst werden, und wir werden sie ablösen. Das Land steht Kopf. Wir müssen es wieder auf die Füße stellen, wir müssen das Unterste wieder nach unten stellen. Wir werden diesen Kampf gemeinsam führen und gemeinsam gewinnen.” Wenn die AfD an der Macht sei, “werden wir die sogenannte Zivilgesellschaft, die sich aus Steuergeldern speist, leider trockenlegen müssen”, kündigte Höcke an.
Ermittlungsverfahren setzt Aufhebung der Immunität Höckes voraus
Ein formelles Ermittlungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft zurzeit nicht gegen Höcke einleiten. Zuvor müsste der Thüringer Landtag die Immunität des Landtagsabgeordneten aufheben.