Staatsanwalt prüft Höcke-Rede wegen Volksverhetzung

"Irrenhaus": Thüringens AfD-Chef Björn Höcke redet anlässlich des 200. Pegida-Marsches in Dresden.

"Irrenhaus": Thüringens AfD-Chef Björn Höcke redet anlässlich des 200. Pegida-Marsches in Dresden.

Berlin. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen Prüfvorgang wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke eingeleitet. “Der Prüfvorgang bezieht sich auf die gesamte Pegida-Rede von diesem Montag”, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Lorenz Haase liegt bislang eine Strafanzeige gegen Höcke wegen des Verdachts der Volksverhetzung im Zusammenhang mit der Rede vor.

Höcke bezeichnet die Bundesrepublik als “Irrenhaus”

Der Wortführer der völkischen AfD-Gruppierung “Der Flügel”, die der Verfassungsschutz als Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft hat, hatte am Montag im Verlauf seiner gut 30-minütigen Rede die Bundesrepublik unter anderem als “Irrenhaus” bezeichnet.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wörtlich sagte Höcke: “Die Herrschaft der verbrauchten Parteien und Eliten muss abgelöst werden, und wir werden sie ablösen. Das Land steht Kopf. Wir müssen es wieder auf die Füße stellen, wir müssen das Unterste wieder nach unten stellen. Wir werden diesen Kampf gemeinsam führen und gemeinsam gewinnen.” Wenn die AfD an der Macht sei, “werden wir die sogenannte Zivilgesellschaft, die sich aus Steuergeldern speist, leider trockenlegen müssen”, kündigte Höcke an.

Ermittlungsverfahren setzt Aufhebung der Immunität Höckes voraus

Ein formelles Ermittlungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft zurzeit nicht gegen Höcke einleiten. Zuvor müsste der Thüringer Landtag die Immunität des Landtagsabgeordneten aufheben.

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Deutschland
 
Sonstiges

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken