Nach Flutkatastrophe: Bund will Insolvenzantragspflicht für Firmen aussetzen

Ein Mann in Gemünd (NRW) gießt nach der Hochwasserkatastrophe Schlammreste aus einem Haus auf einen Haufen von Schutt aus.

Ein Mann in Gemünd (NRW) gießt nach der Hochwasserkatastrophe Schlammreste aus einem Haus auf einen Haufen von Schutt aus.

Berlin. Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch nach der Flutkatastrophe vor allem im Westen Deutschlands die Insolvenzantragspflicht für Firmen vorübergehend aussetzen.

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Das hatte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Dienstag in Schleiden in der Eifel angekündigt. In der Corona-Krise war diese Pflicht ebenfalls ausgesetzt worden, um damit Firmen zu helfen.

Scholz und Laschet sagen Bund-Länder-Hilfen für Flutopfer zu
STOLBERG, GERMANY - AUGUST 03: Armin Laschet (L), premier of North Rhine-Westphalia and chancellor candidate of the German Christian Democrats (CDU), and Olaf Scholz (R), federal finance minister and chancellor candidate of the German Social Democrats (SPD), giving a statement to the media after walking through the city affected by flash floods on August 3, 2021 in Stolberg, Germany. Stolberg is one of dozens of towns and villages in western Germany hit by catastrophic floods in mid-June that left at least 170 people dead and another approximately 70 still missing. (Photo by Lukas Schulze/Getty Images)

Gemeinsam zeigten Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet am Dienstag in Stolberg bei Aachen Präsenz.

Konkret soll die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bis zum 31. Oktober 2021 ausgesetzt werden, wie es in einem Gesetzentwurf heißt, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorlag.

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Das Justizministerium soll ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht längstens bis zum 31. März 2022 zu verlängern.

Der Bundestag muss dem Gesetz zustimmen. Technisch gesehen will das Kabinett eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beschließen. Damit wird eine Sondersitzung des Bundestags während der Sommerpause immer wahrscheinlicher. Scholz hatte gesagt, noch vor der Bundestagswahl solle ein Gesetz verabschiedet werden, das die Weichen für den Wiederaufbau in den Flutgebieten stellt.

Im Entwurf heißt es, durch Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli seien bei einer Vielzahl von Betrieben Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen entstanden. Bei hiervon betroffenen Unternehmen könne sich daher die Frage nach einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und damit nach dem Bestehen einer Pflicht stellen, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Mit der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht solle den geschädigten Unternehmen Zeit gegeben werden, um notwendige Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen, wenn die Insolvenz durch mögliche öffentliche Hilfen, Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise abgewendet werden könne.

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RND/dpa

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