Nach Hochwasser: CDU will Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe

Bad Neuenahr-Ahrweiler in Rheinland-Pfalz: Bauschutt liegt nach der Flut vor dem Kurhaus.

Bad Neuenahr-Ahrweiler in Rheinland-Pfalz: Bauschutt liegt nach der Flut vor dem Kurhaus.

Mainz. Die CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz will nach Informationen aus Parteikreisen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe beantragen. Der Fraktionsvorsitzende Christian Baldauf und der stellvertretende Fraktionschef Gordon Schnieder haben für Montag zu einem Pressegespräch „über aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion notwendige Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe“ eingeladen. An diesem Tag soll die Entscheidung zu einem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mitgeteilt werden, wie am Samstag aus der Partei verlautete.

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Auch die AfD hat bereits in der ersten Woche nach der Sturzflut im Ahrtal vom 14. Juli einen Untersuchungsausschuss verlangt. Als dritte Oppositionsfraktion sprachen die Freien Wähler von einem „Versagen in Meldeketten“. Baldauf hatte sich im Juli noch gegen einen Untersuchungsausschuss gewandt und stattdessen die Aufarbeitung der Katastrophe in einer Enquete-Kommission vorgeschlagen.

Wurde zu spät gewarnt? Staatsanwalt ermittelt nach Hochwasser

Am Freitag nahm die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabes auf. Dabei gehe es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen. Im Kern soll die Frage geklärt werden, ob mit früheren Warnungen oder Evakuierungen Menschenleben hätten gerettet werden können. In Rheinland-Pfalz starben 142 Menschen, davon 141 im Ahrtal.

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Ein Untersuchungsausschuss muss eingesetzt werden, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Landtags beantragt wird. Bei 101 Mitgliedern wären das 21 Abgeordnete. Die CDU-Fraktion umfasst 31 Abgeordnete. Ein Untersuchungsausschuss besteht in der Regel aus neun Mitgliedern des Landtags. Dabei muss jede Fraktion vertreten sein.

RND/dpa

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