Bayerns Finanzminister zu Hochwasserschäden: Zuständig sind eigentlich Versicherungen, nicht der Staat

Bayerns Finanzminister Albert Füracker betont, dass für Hochwasserschäden eigentlich Versicherungen und nicht der Staat zuständig sei.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker betont, dass für Hochwasserschäden eigentlich Versicherungen und nicht der Staat zuständig sei.

München. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hat an die Menschen im Freistaat appelliert, zur Absicherung vor Hochwasser-Schäden eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. „Wenn die Versicherungsquote nicht deutlich nach oben geht, ist eine neue Diskussion der Versicherungspflicht absehbar“, sagte Füracker am Sonntag in München.

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Die Versicherungsquote stagniere laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft seit 2020 bei 38 Prozent in Bayern. Im Bund liegt sie bei 46 Prozent. „Da ist noch Luft nach oben. Wir müssen mehr und besser aufklären“, sagte Füracker. Er habe auch das zuständige Wirtschaftsministerium von Minister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) aufgefordert, das Thema mit einer Informationskampagne in den Fokus zu rücken.

Finanzminister: Soforthilfen sind Ausnahmen

Bayern habe wie auch der Bund für die Schadensereignisse aus dem Juli dieses Jahres ausnahmensweise Soforthilfen bereitgestellt. „Es steht außer Frage: Der Freistaat hilft auch in Zukunft in der größten Not, wenn Existenzen bedroht sind“, sagte der Finanzminister. Aber es habe sich wieder gezeigt: „Elementarschadenversicherungen sind ein Muss – zum Schutz der Menschen und ihres Zuhauses.“

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Bayern hatte 2017 beschlossen, von 2019 an keine Soforthilfe mehr für Flutopfer zu bezahlen, unter anderem mit der Begründung, der Staat und damit der Steuerzahler könne nicht dauerhaft für fehlende Versicherungen herhalten. Seither wird von staatlicher Seite nur noch in existenzbedrohlichen Fällen geholfen.

RND/dpa

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