Bundesrat verweigert Whistleblower-Gesetz die Zustimmung
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Der Bundesrat verweigerte dem Whistleblower-Schutzgesetz die Zustimmung.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Der Bundesrat hat dem im Dezember vom Bundestag verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz am Freitag nicht zugestimmt. Mehrere Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von CDU und CSU haben dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern ihre Stimme verweigert.
Die Nichtregierungsorganisation Transparency Deutschland bezeichnete das als „Trauerspiel“. „Einige Union-geführte Länder haben heute mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert“, sagte Sebastian Oelrich von Transparency Deutschland dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Oelrich ist Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz der Organisation.
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Chelsea Manning im Interview: „Ich bin keine Heldin – aber ich versuche, als Vorbild zu taugen“
Vor zwölf Jahren sorgte Chelsea Manning für die Veröffentlichung geheimer Dokumente der US Army – und enthüllte so amerikanische Kriegsverbrechen im Irak. Trotzdem sei sie weder Pazifistin noch Heldin, sagt sie heute: Sie fühle sich vielmehr als „Fußnote“ in diesem Skandal. Warum sie ein Buch schrieb, um das zu ändern, und wieso sie gern das Vorbild für trans Kids wäre, das sie selbst nie hatte, erklärt sie im RND-Interview.
„Insbesondere die von der Union kritisierte Verpflichtung zum Nachgehen auch anonymer Hinweise ist essenziell für Hinweisgeberschutz – und in vielen Unternehmen bewährte Praxis“, sagte Oelrich. „Durch die Blockade im Bundesrat müssen die betroffenen Personen, die auf Missstände hinweisen und damit Zivilcourage beweisen, weiter auf einen verlässlichen Schutzschirm warten“, kritisierte er.
Das beschere in Unternehmen und Behörden sowie für Hinweisgebende weiterhin große rechtliche Unsicherheit. „Für Deutschland ist das auch im internationalen Vergleich ein Armutszeugnis, schließlich ist die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits Ende 2021 verstrichen“, so Oelrich.
Mit dem Gesetz sollte ein besserer Schutz für Whistleblower geschaffen werden, die Hinweise auf Missstände in Behörden oder Unternehmen geben. Tatsächlich hätte Deutschland die EU-Richtlinie bereits in nationales Recht umsetzen müssen. Die Frist verstreicht nun noch länger. Der Bundestag hatte das Hinweisgeberschutzgesetz am 16. Dezember 2022 verabschiedet.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte im Bundesrat, man sei sich zwar einig, dass Whistleblower geschützt werden müssen. Dem Gesetz in der vom Bundestag verabschiedeten Form fehle es jedoch an Augenmaß. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen entstünden durch das Gesetz zu hohe Kosten und zu viel Bürokratie.
Dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmte, ist für Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) ein „Lebenszeichen der Politik“, dass sie es mit der Entbürokratisierung tatsächlich ernst meinen könne. „Die Länderkammer handelt richtig, wenn sie in einem nunmehr möglichen Vermittlungsverfahren die Anregungen der Arbeitgeber aufgreifend, einen Weg sucht, der dem Anliegen der EU-Richtlinie in einer vernünftigen, verhältnismäßigen Art und Weise Rechnung trägt“, sagte Kampeter dem RND.
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, warf der Union nach der Abstimmung im Bundesrat vor, „Missbrauch, Korruption und Mauschelei“ zu schützen. Sie kündigte an, die Ampelkoalition werde an dem Vorhaben festhalten und das Gesetz in einer nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen Form erneut in den Bundestag einbringen. Alternativ hätten Bundesregierung und Bundestag nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gremium aus Mitgliedern des Bundesrats und des Bundestags müsste dann nach einer mehrheitsfähigen Kompromisslösung für das Gesetz suchen.