Bundestag: Hartz-IV-Sanktionen werden für ein Jahr ausgesetzt
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Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. (Symbolbild)
© Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbil
Berlin. Arbeitssuchende müssen bis Mitte des Jahres 2023 weit weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Nach heftiger Kritik der Opposition beschlossen die Koalitionsfraktionen SPD, FDP und Grüne am Donnerstag im Bundestag die teilweise Aussetzung dieser Sanktionen. Die Linke enthielt sich. Die Union und die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen.
Ausgesetzt wird für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Wer sich bei einem Termin im Jobcenter nicht meldet, muss ein Jahr lang ferner erst im Wiederholungsfall Sanktionen in Höhe von maximal zehn Prozent des Regelbedarfs fürchten (Meldeversäumnisse).
2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Kürzung der Grundsicherung um mehr als 30 Prozent das Existenzminimum gefährdet und damit nicht zulässig ist. Die Pflicht zur Mitwirkung beurteilten die Richter generell aber als verfassungsgemäß.
Zum nächsten Jahr will die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ein sogenanntes Bürgergeld einführen, das die bisherige Grundsicherung ablösen und auch die sogenannten Mitwirkungspflichten von Arbeitslosen neu regeln soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des Bürgergelds für den Sommer angekündigt.
Die Union kritisierte die weitgehende Abschaffung der Sanktionen. Die Linke forderte dagegen, auch die Sanktionen bei Meldeversäumnissen aufzugeben. Das Moratorium wird nach Einschätzung der Bundesregierung Mehrausgaben von rund zwölf Millionen Euro für dieses Jahr zur Folge haben. Der allergrößte Teil – rund 11,6 Millionen Euro – entfällt dabei auf den Bund, der Rest auf die Länder.
RND/epd/dpa