Anschlag von Halle: 147 Zeugen und 43 Nebenkläger beim Prozess

Eine Strafprozessordung und ein Strafgesetzbuch liegen nach einer Pressekonferenz auf dem Platz des Gerichts im Verhandlungssaal des Landgerichts Magdeburg. Am Dienstag (21.7.2020) beginnt hier der Prozess zum Terroranschlag von Halle. Der Attentäter hatte am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, in der Synagoge in Halle ein Blutbad anzurichten.

Eine Strafprozessordung und ein Strafgesetzbuch liegen nach einer Pressekonferenz auf dem Platz des Gerichts im Verhandlungssaal des Landgerichts Magdeburg. Am Dienstag (21.7.2020) beginnt hier der Prozess zum Terroranschlag von Halle. Der Attentäter hatte am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, in der Synagoge in Halle ein Blutbad anzurichten.

Magdeburg. Beim Gerichtsverfahren zu dem antisemitischen Anschlag in Halle sind 43 Nebenkläger zugelassen. Außerdem sind für den am Dienstag beginnenden Prozess bislang 147 Zeugen benannt, darunter 68 Ermittlungsbeamte. Das teilte das Oberlandesgericht Naumburg bei einer Pressekonferenz am Montag in Magdeburg mit. Aus Platzgründen findet der Prozess in den Räumen des Magdeburger Landgerichts statt. Dem 28 Jahre alten Angeklagten werden 13 Straftaten zur Last gelegt, darunter Mord und versuchter Mord.

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Attentäter tötete zwei Menschen

Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, schwer bewaffnet versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen. Laut Bundesanwaltschaft wollte er möglichst viele der 52 Besucher der Synagoge töten. Der Täter konnte sich jedoch auch mit Waffengewalt keinen Zutritt zur Synagoge verschaffen.

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Daraufhin tötete er eine Passantin vor der Synagoge und einen Mann in einem Dönerimbiss. Außerdem verletzte er auf seiner Flucht mehrere Menschen, bevor ihn Polizisten in der Nähe von Zeitz festnehmen konnten.

RND/dpa

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