Haftbefehl gegen Attentäter von Halle erlassen
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Stephan B. wird am Tag nach seiner Tat in Halle von Beamten begleitet.
© Quelle: Uli Deck/dpa
Karlsruhe. Einen Tag nach der Bluttat von Halle hat der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Rechtsterroristen Stephan B. erlassen. Das erklärte ein Sprecher des Bundesanwaltschaft am Donnerstagabend in Karlsruhe der Deutschen Presse-Agentur. Der Richter habe Untersuchungshaft angeordnet. Zuerst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.
Der 27-jährige Stephan B. hatte am Mittwoch vor der Synagoge in Halle eine Frau und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss einen Mann erschossen. Zuvor hatte er vergeblich versucht, die Synagoge mit Waffengewalt zu stürmen, in der sich zu dem Zeitpunkt mehr als 50 Menschen aufhielten und das Jom-Kippur-Fest feierten.
Tatverdächtiger von Halle auf dem Weg zum Ermittlungsrichter
Der mutmaßliche Doppelmörder von Halle ist auf dem Weg zum zum Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof.
© Quelle: dpa
Generalbundesanwalt Peter Frank hat die Taten als Terror eingestuft. Nach seiner Überzeugung wollte der Täter in der Synagoge ein Massaker anzurichten. Im Auto von Stephan B. wurden insgesamt vier Kilo Sprengstoff in zahlreichen Sprengvorrichtungen sichergestellt. Auf der Flucht verletzte er mehrere Menschen, ein Ehepaar wird mit Schussverletzungen im Krankenhaus behandelt.
RND/dpa