Reise-Gutscheine: Brüssel droht EU-Staaten mit Verfahren

Die Website eines Reiseveranstalters (Symbolbild).

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Brüssel. Die EU-Kommission pocht auf das Recht der Verbraucher auf Erstattung für abgesagte Reisen und will gegen EU-Staaten vorgehen, die sich darüber hinwegsetzen. Wegen verpflichtender Gutschein-Lösungen seien mehrere EU-Staaten angeschrieben worden, sagte Vizepräsidentin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel. Sie sprach vom "ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens".

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Verkehrskommissarin Adina Valean stellte jedoch anschließend klar, dass Briefe an alle 27 Staaten gehen sollten, um sie zur Einhaltung von EU-Recht aufzufordern. "Lasst uns das einen Brief zur Ermutigung nennen", sagte Valean. Es handele sich noch nicht um das offizielle Schreiben zur Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten EU-Staaten aber EU-Recht nicht durchsetzen, würden wahrscheinlich schon sehr bald Verfahren gestartet.

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Deutschland wollte Verbraucher ursprünglich ebenfalls verpflichten, Gutscheine statt Erstattung zu akzeptieren. Nach Widerstand aus Brüssel nahm die Bundesregierung jedoch davon Abstand. Mehrere andere Staaten setzten sich indes über die EU-Regel hinweg.

Vestager räumte ein, dass Reiseveranstalter und Airlines wegen der Pflicht zur Erstattung in finanzielle Schwierigkeiten kommen könnten. Gutscheine könnten helfen und sollten deshalb attraktiver werden, sagte die Kommissionsvizepräsidentin.

Dies könne dadurch geschehen, dass der Gutschein flexibel gestaltet werde, dass zusätzliche Leistungen in Aussicht gestellt werden oder dass Regierungen für die Gutscheine garantieren. Dennoch gelte: "Der Ausgangspunkt ist, dass europäische Verbraucher ein Recht auf Erstattung haben. Punkt."

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RND/dpa

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