Grüne fordern die Bundesregierung zu schnellem Handeln beim Klimaschutzgesetz auf

Die Grünen-Parteivorsitzenden Robert Habeck und Annalena Baerbock.

Die Grünen-Parteivorsitzenden Robert Habeck und Annalena Baerbock.

Düsseldorf. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz dringen die Grünen auf ehrgeizige und konkrete Maßnahmen noch vor der Bundestagswahl im Herbst.

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Die Entscheidung der Karlsruher Richter müsse der Ausgangspunkt sein, „um noch in dieser Legislaturperiode konkrete Schritte für einen ambitionierten Klimaschutz einzuleiten“, heißt es in einem Brief an die Bundesregierung, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt und über den zuerst die Funke-Mediengruppe berichtet hatte.

„Es wäre aus unserer Sicht deutlich zu kurz gesprungen, jetzt nur eine Reform des Klimaschutzgesetzes ins Auge zu fassen.“

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Brief kommt von der Parteiführung

„Jetzt zusätzliche und höhere Ziele zu verabreden, ihre Umsetzung aber erneut völlig offen zu lassen würde das Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit nicht stärken“, warnen die Grünen in ihrem Brief. Unterzeichner sind die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck sowie die Fraktionschefs Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter.

Das Schreiben richtet sich an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) und die Partei- und Fraktionschefs von CDU, CSU und SPD. In dem Brief mahnt die Grünen-Spitze zur Eile: „Um jetzt noch in der kurzen Zeit bis zur Sommerpause voranzukommen, hielten wir es für erforderlich, unmittelbar in der kommenden Woche Gespräche zu beginnen.“

Hintergrund ist Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag geurteilt, dass Teile des deutschen Klimapakets verfassungswidrig sind, weil damit die Hauptlast zur Begrenzung der Erderwärmung vor allem der jüngeren Generation aufgebürdet würde.

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Die Richter bemängelten, dass das Klimaschutzgesetz konkrete Regeln zur Verringerung der Treibhausgasemissionen nur bis zum Jahr 2030 und nicht auch für Zeiträume danach getroffen habe. Der Gesetzgeber müsse nun bis Ende kommenden Jahres nachbessern.

Klimaschutzurteil: Bundesverfassungsgericht verdonnert Bund zu Nachbesserungen
25.09.2020, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Aktivisten der Klimaschutzbewegung Fridays for Future demonstrieren auf dem Domplatz und fordern eine bessere Klimapolitik. Unter dem Motto "Kein Grad weiter" ruft Fridays for Future zum globalen Klimastreik auf, um gemeinsam ein starkes Zeichen f������r Klimagerechtigkeit zu setzen. Im Mittelpunkt der deutschen Proteste steht das Thema Energiewende. Foto: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Politik muss beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen, urteilte das Bundes­verfassungs­gericht.

Konkret erheben die Grünen vier Forderungen: Der CO₂-Preis pro ausgestoßene Tonne Kohlendioxid solle im Jahr 2023 von jetzt 25 auf 60 Euro steigen und das Klimaschutzziel für 2030 auf eine Treibhausgas-Reduktion um 70 Prozent erhöht werden.

Maßnahmen für erneuerbare Energien

Der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse zudem durch höhere Ausschreibungsmengen für Solar- und Windenergie beschleunigt und klimaschädliche Subventionen müssten abgebaut werden, mit den Einnahmen sollten die Investitionen in den Klimaschutz erhöht werden.

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„Aus unserer Sicht wäre es nötig, aber auch realistisch, bei den hier aufgeführten Punkten in wenigen Wochen gesetzliche Regelungen zu treffen, vorausgesetzt, es gibt den politischen Willen dazu“, heißt es in dem Schreiben weiter. „Es wäre ein starkes Zeichen, dass Politikerinnen und Politiker über Parteigrenzen hinweg gemeinsam handlungswillig und handlungsfähig sind.“

Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, sind nach Einschätzung der Grünen aber „umfassende weitere Schritte“ nötig, die die künftige Bundesregierung unternehmen müsse. Besonders dringlich seien unter anderem der konsequente Umstieg zur klimaneutralen Mobilität und ein schnellerer Kohleausstieg bis 2030.

RND/epd

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