Grundsteuer: Mieter sollen entlastet werden

Neuer Vorstoß aus Berlin: Eine Bundesratsinitiative des Landes sieht vor, dass Eigentümer ihre Grundsteuer-Ausgaben nicht länger auf die Mieter abwälzen dürfen.

Neuer Vorstoß aus Berlin: Eine Bundesratsinitiative des Landes sieht vor, dass Eigentümer ihre Grundsteuer-Ausgaben nicht länger auf die Mieter abwälzen dürfen.

Berlin. Die Ausgaben für die Grundsteuer sollen künftig nicht mehr auf Mieter abgewälzt werden können. Das sieht nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung” eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin vor, die an diesem Dienstag vom Senat auf den Weg gebracht werden soll. Derzeit könne die Grundsteuer in der Regel im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Diese Praxis wolle Berlin nun mit einem „Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz" beenden. Laut „SZ” würden durch die geplante Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch 58 Prozent aller Haushalte profitieren. Unklar ist allerdings, ob die Initiative Aussicht auf eine Mehrheit im Bundesrat hat.

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„Eigentum verpflichtet”

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte der SZ: „Weil Eigentum verpflichtet, müssen die Eigentümer die Grundsteuer tragen.” Ziel seien nun sinkende Nebenkosten und damit eine Entlastung der Mieter. Es seien vor allem die Eigentümer, die von einer intakten Infrastruktur profitieren, welche über die Grundsteuer finanziert werde. Dies trage „zum Werterhalt, zur Wertsteigerung ihrer Immobilien bei und beeinflusst auch die zu erzielende Miethöhe”, zitiert die Zeitung aus dem ihr vorliegenden Gesetzentwurf.

Das Bundeskabinett hatte im Sommer eine Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Einzelne Länder haben bereits angekündigt, bei der Umsetzung von Öffnungsklauseln Gebrauch zu machen.

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Am vergangenen Freitag war bekannt geworden, dass die Gemeinden in Deutschland im vergangenen Jahr die höchsten Grundsteuern seit 1991 eingenommen haben: rund 14,2 Milliarden Euro. 13,8 Milliarden Euro davon kamen aus der so genannten „Grundsteuer B”, die für bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben wird. Die Gemeinden nahmen hier 1,8 Prozent mehr ein als im Vorjahr.

Lesen Sie auch: Grundsteuerreform: Wer gewinnt, wer verliert?

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