Union verweist auf die Grillsaison: GroKo-Streit über die Fleischindustrie eskaliert
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Kommen die neuen Regeln für die Fleischindustrie – oder nicht?
© Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/
Berlin. Hubertus Heil findet deutliche Worte. „Wir müssen den Sumpf in Teilen der Fleischindustrie mit diesem Gesetz richtig austrocknen“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu den neuen geplanten Regeln für die Fleischindustrie am Wochenende. „Dass die Union nun versucht, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren zu verzögern und zu verwässern, ist nicht akzeptabel“, setzte Heil hinzu.
Der Streit über die neuen Regeln für die Fleischindustrie in der großen Koalition eskaliert. Das Bundeskabinett hat das entsprechende Arbeitsschutzkontrollgesetz bereits Ende Juli auf den Weg gebracht. Doch es muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Und die Union hat dafür gesorgt, dass das Gesetz in der kommenden Woche im Bundestag erneut von der Tagesordnung genommen worden ist. Eigentlich sollte die abschließende Lesung stattfinden und abgestimmt werden – damit das Gesetz rechtzeitig zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann.
Die Rechte der osteuropäischen Arbeiter
Worum geht es? Durch massenhafte Corona-Fälle in der Fleischindustrie ist in den vergangenen Monaten die Öffentlichkeit verstärkt auf ausbeuterische Arbeits- und Lebensbedingungen osteuropäischer Arbeiter in der deutschen Fleischindustrie aufmerksam geworden. Nach zähem Ringen zwischen Union und SPD hat sich die Bundesregierung deshalb darauf verständigt, Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie zu verbieten. Eine Ausnahme gibt es für Handwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern.
Die Unions-Fraktion sieht noch Punkte, in denen nachjustiert werden müsse. Die Sozialdemokraten verweigerten sich einer sachgerechten Regelung für besondere Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung, sagte Unions-Fraktionsvize Hermann Gröhe. Diese gebe es etwa in der Grillsaison. Hier wolle die Union „in einem eng begrenzten Rahmen“ Zeitarbeit erlauben, sagte er. Auch der Verband der Fleischwirtschaft hatte kritisiert, in dem Bereich gingen die Regelungen zu weit.
Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Katja Mast entgegnete: „Die Grillsaision gönn ich jedem. Danach kommt bei uns die Gulasch-und Rouladensaison, danach Weihnachten. Aber immer schmeckt das Fleisch ohne Leiharbeit und Werkverträge besser.“ Mast sagte: „Mir leuchtet auch nicht ein, warum die Fleischindustrie Auftragsspitzen nicht planen kann. Das klappt woanders auch.“
In der SPD herrscht generell Empörung darüber, dass die Unions-Minister – als die öffentliche Aufmerksamkeit für das Problem groß war – im Kabinett zugestimmt hätten, nun aber das Gesetz im Verfahren verschleppt werde. „Wenn sich CDU und CSU weiter weigern, stellen sie den Profit der Fleischlobby über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und über die Verabredungen in der Koalition“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Harte Kritik von der NGG
Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat die Union wegen ihres Widerstands gegen das Arbeitsschutzkontrollgesetz scharf angegriffen. „Einige aus den Reihen von CDU/CSU haben offenbar aus Corona nichts gelernt und nehmen den Arbeitsschutz noch immer nicht ernst. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz muss jetzt kommen – und zwar genauso, wie es auf dem Tisch liegt, inklusive des Verbotes von Werkverträgen und Leiharbeit“, sagt NGG-Chef Guido Zeitler dem RND.
Zeitler hatte sich zuvor in einem Brief in dieser Woche an die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewandt. „Derzeit wird von verschiedensten Unternehmen der Fleischwirtschaft mit einigem Nachdruck vorgetragen, dass es in Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung Saisonspezifika gäbe, die nur über Leiharbeit abzudecken seien. Das ist falsch“, heißt es in dem Brief, der dem RND vorliegt.
Dies sei auch unter Nutzung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeitvolumina möglich. Auch über tarifliche Arbeitszeitkonten könnten Produktionsspitzen ausgeglichen werden. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit saisonal begründeter, befristeter Arbeitsverträge.