Greta und Co: Wer hätte sonst das Recht, fürs Klima zu streiken?
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Aktiv pro Klimaschutz Die 16-jährige Schwedin Greta Thunberg steht während ihrer Protestaktion für mehr Klimaschutz vor dem Reichstag in Stockholm.
© Quelle: dpa Bildfunk
Kommentar. Wer keine Hitze verträgt, soll nicht in die Küche gehen, lautet eine alte Empfehlung für alle, die sich ins politische Geschäft begeben. Da geht es eben nicht ohne Kritik des Gegners, soll das heißen.
Allerdings stammt der Spruch aus einer Zeit, in der die politische Arena noch nicht für jedermann erreichbar im Internet lag. Denn wie dort derzeit die Auseinandersetzung geführt wird, hilft längst keinem mehr im Meinungswettstreit.
Nach dem Asylstreit kommt der Klimazoff
Nach dem Streit um die Asylpolitik ist das jüngste Beispiel der Umgang mit der Schüler-Bewegung für den Klimaschutz: Seit die 16-jährige Schwedin Greta Thunberg wegen ihrer Auftritte als Klima-Aktivistin bei der UN-Konferenz in Katowice und beim Weltwirtschaftsforum zum Medienliebling und der "Galionsfigur der Klimaschutzbewegung" avancierte, schlagen ihr vom rechten Rand der Sozialen Medien Häme, Hass und Spott entgegen. Auch die deutschen Nachahmer von Thunberg, die inzwischen zu TV-Prominenz gelangt sind, werden gezielt angegriffen.
Schlimm genug, könnte man sagen und es aussitzen. Wären da nicht jene bürgerlichen Parteien und Medien, denen die Klimapolitik ebenfalls zu weit geht – und die sich mit dieser Häme gemein machen. Dazu gehören Zeitungen, die sich über "die Wohlstandskinder" lustig machen, die keine Sorgen hätten und darum für die Weltrettung die Schule schwänzen; und sogar ein CDU-Generalsekretär, der die Schülerin Thunberg verspottet.
Es ist Zeit, gemeinsam zur Vernunft zu kommen. Man kann auf seiner Meinung beharren, man kann auf Kompromisse schimpfen, die man für „faul“ hält – aber man sollte jedem anderen dasselbe zugestehen.
Das gilt besonders für Jugendliche, über deren Desinteresse an Politik man sich sonst gern mokiert. Wer sonst hätte das Recht, sich Sorgen um die Welt von morgen zu machen? Nicht zuletzt die Parteien – und die heutigen und ehemaligen Vertreter ihrer Jugendorganisationen – sollten zudem bedenken: Wer heute 16 ist, darf bei der nächsten Bundestagswahl bereits wählen.
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Von Steven Geyer/RND