Gesundheitsministerium reagiert auf Maskenbericht: „Strikt auf Qualität geachtet“
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Das von Jens Spahn (CDU, Bild) geführte Gesundheitsministerium hat auf die jüngst bekannt gewordenen Vorwürfe reagiert, es habe unbrauchbare Masken verschwinden lassen wollen.
© Quelle: Marcel Kusch/dpa
Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium unter Führung von Jens Spahn (CDU) hat auf die Vorwürfe reagiert, es habe unbrauchbare Masken verschwinden lassen wollen. In einer Mitteilung heißt es, Masken, die nicht speziell zertifiziert, aber zu Zwecken des Infektionsschutzes voll einsatzfähig seien, würden für den Fall von Versorgungsengpässen in Notlagen durch den Bund als Reserve vorrätig gehalten.
Wie das Bundesgesundheitsministerium weiter mitteilte, habe bei der kostenlosen Verteilung beziehungsweise Lieferung von Masken an Einrichtungen der Obdachlosen- und Eingliederungshilfe jederzeit „der bestmögliche Schutz der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten“ im Vordergrund gestanden. Andere Erwägungen hätten seitens des Ministeriums keine Rolle gespielt.
Im Vorfeld ist durch einen Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ bekannt geworden, dass das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2020 offenbar unbrauchbare Masken beschafft hat und im Nachgang an sozial benachteiligte Menschen abgeben wollte. Laut dem Bericht geht aus internen Dokumenten auch ein heftiger Streit zwischen dem von Spahn geführten Gesundheitsministerium und dem von Hubertus Heil (SPD) geleiteten Arbeitsministerium hervor.
Eine „Qualitätswertung“ sei nicht mit der Zurückhaltung der Masken verbunden gewesen
Die Vorgaben der Bundesregierung zum Aufbau einer nationalen Reserve enthalten einen rechnerischen Jahresbedarf von rund 1,5 Milliarden sogenannter partikelfiltrierender Halbmasken sowie rund drei Milliarden OP-Masken allein für den Gesundheitssektor. Dies hätten die Staatssekretäre des Bundesarbeitsministeriums, des Bundesfinanzministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums einvernehmlich beschlossen.
Eine „Qualitätswertung“ sei damit nicht verbunden gewesen, heißt es in der Mitteilung. Für Infektionsschutzmasken liege eine „Multitypensonderzulassung“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizintechnik (BfARM) als zuständiger Bundesoberbehörde vor.
Basis der Sonderzulassung sei ein mehrstufiges Prüfverfahren für Corona-Pandemie-Infektionsschutzmasken (CPI-Masken), das autorisierte Prüfinstitute wie beispielsweise der TÜV Nord durchführen. Das Verfahren sei wissenschaftlich abgesichert und überprüft speziell die infektionsschützende Wirkung der Masken, insbesondere im Hinblick auf Filterwirkung und Atemwiderstand.
Das Bundesgesundheitsministerium habe „strikt auf Qualität geachtet“. Soweit bei Testverfahren die Mangelhaftigkeit von Material festgestellt worden ist, habe man die Ware nicht abgenommen und auch nicht bezahlt. Dies sei der Grund für die derzeit laufenden zahlreichen zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Bonn.
jem/alx/RND