Gesetz zum Homeoffice: Unionspolitiker legen Gegenentwurf zum Plan von Hubertus Heil vor
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Es ist fraglich, ob in dieser Legislatur ein Gesetz zum Thema Homeoffice kommt – oder erst in der nächsten.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Berlin. Der Streit über Regeln zum Thema Homeoffice in der großen Koalition gewinnt an zusätzlicher Schärfe. Nachdem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für ein Recht auf Homeoffice vorgelegt hat, kontert die Union jetzt mit einem Gegenentwurf. Aus Sicht der Union helfe der von Heil geforderte Rechtsanspruch niemandem, verursache aber große Bürokratie, sagte der Sprecher des Arbeitskreises „Zukunft der Arbeit“ in der Unionsfraktion, Thomas Heilmann (CDU), in Berlin.
Als Gegenentwurf stellte Heilmann Eckpunkte vor, die darauf angelegt seien, mobiles Arbeiten zu erleichtern – ohne jedoch einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmer zu schaffen. „Obwohl mobile Arbeit bei immer mehr Tätigkeiten möglich ist, verhindern Unsicherheit über rechtliche Fragen und wirtschaftliche Folgen bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern eine noch schnellere Verbreitung“, heißt es in dem Papier der Unionsarbeitsgruppe.
Ruf nach flexiblerem Arbeitsrecht
Kernstück des Arbeitsgruppenkonzepts, das in den letzten Einzelheiten noch endgültig in der Unionsfraktion abgestimmt werden muss, ist eine Flexibilisierung beim Arbeitszeitrecht. „Mobiles Arbeiten zahlt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur dann besonders aus, wenn sie ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen und flexibel handhaben können“, heißt es in dem Papier.
Die Unionspolitiker setzen zudem auf steuerliche Entlastungen. Der Arbeitgeber solle den im Homeoffice Arbeitenden Kosten steuerfrei ersetzen dürfen, auch wenn zum Beispiel der Breitbandanschluss dann abends privat zum Netflix-Gucken genutzt werde, so Heilmann. Das Bundesarbeitsministerium soll nach den Vorstellungen der Unionsarbeitsgruppe zudem Co-Working-Spaces gerade im ländlichen Raum fördern.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit seinem „Mobile-Arbeit-Gesetz“ einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice schaffen. Beschäftigte sollen 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten dürfen – allerdings nur, wenn ihre Tätigkeit dafür geeignet ist und keine betrieblichen Gründe dagegenstehen. Im Homeoffice soll nach dem Willen des Ministeriums die Arbeitszeit erfasst werden, um die Einhaltung der geltenden Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sicherzustellen. Das Kanzleramt hält Heils Gesetzentwurf für zu weitgehend und nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt – und hat ihn deshalb vorerst gestoppt.
Die Frage des Versicherungsschutzes
Eine Schnittmenge zwischen dem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium und den Vorschlägen aus der Union gibt es bei dem Ansinnen, Lücken im Versicherungsschutz zu schließen, wenn Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten. Dabei geht es etwa um den Unfallversicherungsschutz beim Weg vom Homeoffice zur Kita, in der die Kinder den Tag über betreut werden.
Unterm Strich habe die Union „grundsätzlich andere Vorstellungen“ als das Bundesarbeitsministerium, sagte CDU-Politiker Heilmann. Daher gehe es jetzt voraussichtlich schon um die Frage, was in der kommenden Legislaturperiode gemacht werde – und nicht mehr in dieser. Das Projekt könne auch ein Wahlkampfthema sein.
RND