Fehlendes Personal in der Justiz

Richterbund: Buschmanns Gesetz gegen digitale Gewalt nur Symbolpolitik

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz.

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz.

Berlin. Der Deutsche Richterbund hält die jüngsten Pläne des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz gegen digitale Gewalt wegen fehlenden Justizpersonals für wirkungslos. „Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt dürfte Symbolpolitik bleiben, solange der Bundesjustizminister nicht bereit ist, die Justiz für eine effektivere Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum gemeinsam mit den Ländern personell deutlich zu verstärken“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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„So richtig es ist, den von Hass, Hetze und Bedrohungen Betroffenen erweiterte Auskunftsrechte zur Identifizierung der Verfasser zu geben und Verfahren zu beschleunigen, so notwendig ist dafür mehr Personal in der Justiz“, sagte Rebehn. Mit dem Gesetz komme eine Vielzahl neuer, aufwendiger Verfahren bis hin zu möglichen Accountsperren auf die Zivilgerichte zu. Dafür brauche es bundesweit „sicher eine dreistellige Zahl zusätzlicher Richter“.

Richterbund; FDP blockiert den Rechtsstaatpakt

Auch die Strafverfolgung von Hasskriminalität im digitalen Raum könne noch effektiver sein, wenn Staatsanwaltschaften und Strafgerichte dafür besser ausgestattet würden, so Rebehn. „Leider blockiert insbesondere die FDP den von der Ampel versprochenen Rechtsstaatspakt mit den Ländern, durch den Gerichte und Staatsanwaltschaften gerade für die wichtige Aufgabe der Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum personell verstärkt werden sollten“, kritisierte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds. Das passe nicht zusammen.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte in der vergangenen Woche Eckpunkte für ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen Betroffene von Hass im Netz etwa die Möglichkeit erhalten, die Sperrung von Accounts zu erwirken, die strafbare hetzerische Inhalte verbreiten. Außerdem sollen Betroffene von „digitaler Gewalt“ auch verbesserte Auskunftsansprüche erhalten, um ihre Rechte gegen Täterinnen und Täter durchsetzen zu können. Künftig sollen die Betreiber von Social-Media-Plattformen dazu etwa auch die IP-Adressen von Nutzerinnen und Nutzern an Gerichte herausgeben müssen.

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Speicherung nur für wenige Tage

Da Telekommunikationsunternehmen die Zuordnung von IP-Adressen zu den Namen ihrer Kundinnen und Kunden lediglich für wenige Tage speichern, muss ein gerichtliches Auskunftsverfahren schnell ablaufen, um Aussicht auf Erfolg zu haben. Die Zuständigkeit für solche Verfahren will das Bundesjustizministerium bei den Landgerichten bündeln.

Verbände wie der Deutsche Richterbund haben bis zum 26. Mai Zeit, zu den Eckpunkten des Bundesjustizministeriums Stellung zu nehmen. Danach könnten die Pläne nochmal verändert werden, bevor sie in einen finalen Gesetzentwurf münden.

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