Gericht verbietet AfD-Politiker Seitz Dienst als Staatsanwalt
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/LYXHMSSP2FHFFOB3RDVI7Z23X4.jpeg)
Thomas Seitz (AfD), Mitglied des Deutschen Bundestages
© Quelle: Christoph Soeder/dpa
Karlsruhe, Stuttgart. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz darf nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten. Er wurde durch ein am Mittwoch veröffentlichtes Urteil des Dienstgerichtshofs für Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aus dem Dienst entfernt. Der Gerichtshof wies damit eine Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2018 zurück.
Seitz hat nach Überzeugung der Richter mehrfach und fortwährend Kernpflichten als Beamter etwa zu Verfassungstreue, Neutralität und Mäßigung verletzt. Durch eine Vielzahl von Internetveröffentlichungen sei das Vertrauen des Landes als Dienstherr und das Vertrauen der Allgemeinheit in seine Amtsführung „vollständig und endgültig zerstört“, hieß es in der Begründung.
Migrantenfeindliche Text- und Bildbeiträge
Konkret werfen ihm die Richter migrantenfeindliche Text- und Bildbeiträge vor. So habe er von „Migrassoren“ und einer „Invasion“ gesprochen und die Rechtsprechung in Deutschland als „Gesinnungsjustiz“ bezeichnet. Damit habe er die Grenzen der Meinungsfreiheit weit überschritten. Eine Entfernung aus dem Dienst sei unumgänglich und verhältnismäßig, auch wenn es sich um die härteste disziplinarische Maßnahme handele. Mildere Disziplinarmittel reichten nicht aus, schreiben die Richter.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Seitz allerdings binnen zwei Wochen mit einer Beschwerde vorgehen.
RND/epd