Gericht in Uganda: De-facto-Hausarrest für Oppositionsführer Wine illegal

Kampala: Der unter seinem Künstlernamen Bobi Wine bekannte Kyagulanyi Ssentamu, Musiker und Oppositionsführer in Uganda, hält seinen Arm aus einem Auto bei seiner Abfahrt von der Wahlkommission.

Kampala: Der unter seinem Künstlernamen Bobi Wine bekannte Kyagulanyi Ssentamu, Musiker und Oppositionsführer in Uganda, hält seinen Arm aus einem Auto bei seiner Abfahrt von der Wahlkommission.

Kampala. Ein Gericht in Uganda hat den De-facto-Hausarrest von Oppositionsführer Bobi Wine für illegal erklärt. „Der Richter hat angeordnet, dass die Sicherheitskräfte sein Gelände sofort verlassen müssen“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums, Solomon Muita, am Montag. Ob die Sicherheitskräfte bereits das Gelände von Wines Haus in Kampala verlassen haben, war zunächst unklar.

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Seit mehr als einer Woche haben Sicherheitskräfte das Haus des 38-jährigen Popstars und Abgeordneten umstellt. Wine heißt mit bürgerlichem Namen Robert Kyagulanyi. Nach Angaben Wines kann niemand das Gelände betreten oder verlassen. Die Polizei bestreitet, dass Wine unter Hausarrest steht und erklärte, man wolle Wine davon abhalten, Gewalt anzustacheln. Wine hat nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsbüro eingelegt.

Oppositionsführer will Wahlergebnis anfechten

Nach offiziellen Ergebnissen hatte Staatschef Yoweri Museveni die umstrittene Präsidentenwahl am 14. Januar mit knapp 59 Prozent der Stimmen gewonnen. Wine, der demnach auf knapp 35 Prozent kam, will die Wahl nach Betrugsvorwürfen vor Gericht anfechten.

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Museveni ist in Uganda seit 35 Jahren an der Macht. Vor allem die jüngeren Menschen im Land sind von der schlechten Regierungsführung, Korruption und schleppendem Fortschritt frustriert. Für sie war Wine als Hoffnungsträger ins Rennen gegangen.

Allerdings waren Sicherheitskräfte vor der Wahl immer wieder gegen Oppositionelle und ihre Unterstützer vorgegangen, zudem warnten Beobachter bereits im Voraus vor Wahlmanipulation. Viele internationale Wahlbeobachter - etwa jene der EU - waren nicht zugelassen. Vor der Abstimmung wurde das Internet tagelang abgeschaltet. Die Nutzung sozialer Medien wie Twitter und Facebook ist nach wie vor eingeschränkt.

RND/dpa

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