Gericht hält NPD-Slogan „Migration tötet“ für rechtens
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Eine Fahne mit dem Logo der rechtsextremen Partei NPD.
© Quelle: Fredrik von Erichsen/dpa
Gießen. „Stoppt die Invasion: Migration tötet. Widerstand jetzt“, so der volle Wortlaut des NPD-Plakats. Cäcilia Reichert-Dietzel, die SPD-Bürgermeisterin der hessischen 5000-Einwohner-Gemeinde Ranstadt, ließ die Plakate im Mai kurz vor der Wahl abhängen. Das Plakat schüre Angst vor Ausländern und erwecke den Eindruck, dass alle in Deutschland lebenden Migranten potenzielle Mörder seien. Das verletze die Menschenwürde dieser Bevölkerungsgruppe. Die Bürger würden unverhohlen aufgefordert, sich nun selbst gegen einreisende Ausländer zu wehren.
Die rechtsextremistische NPD klagte und bekam im August beim Verwaltungsgericht Gießen recht. Die Plakate seien zu Unrecht abgehängt worden. Richter Andreas Höfer, der den Fall allein entschied, stieg tief in die Geschichte ein. Über Seiten hinweg schildert er den Untergang des „fremdenfreundlichen“ Römischen Reichs als Konsequenz der Völkerwanderung. Es folgt die europäische Besiedelung Amerikas mit ihren tödlichen Auswirkungen für Indianer, Azteken und Inkas. „Aus den zitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen“, schreibt Richter Höfer.
Nicht den NPD-Schriftsatz abgeschrieben, sondern selbst formuliert
Weiter geht es mit dem erhöhten Anteil von Zuwanderern unter den Tatverdächtigen bei Sexual- und Tötungsdelikten. „Abstrakt gesehen kann eine übermäßige Migration in Form der Immigration nach Deutschland auch zum Tod der deutschen Kultur führen“, schreibt Richter Höfer und verweist auf die Kölner Silvesternacht 2015, die Wuppertaler „Scharia-Polizei“ und Zustände in deutschen Freibädern. Richter Möller findet kein Ende und erwähnt auch Ehrenmorde, Blutrache und Salafismus. „Hier eine reale Gefahr zu negieren hieße, die Augen vor der Realität zu verschließen“, so der Richter. Deutschland drohe der Untergang wie dem Römischen Reich. Er hat dabei nicht etwa den NPD-Schriftsatz abgeschrieben, sondern selbst formuliert.
„Nach vorstehenden Ausführungen ist der Wortlaut des inkriminierten Wahlplakats ‚Migration tötet‘ nicht als volksverhetzend zu qualifizieren, sondern als die Realität teilweise darstellend zu bewerten“, so der Gerichtsbeschluss (Az.: 4 K 2279/19.GI).
Zwar hat im Mai 2019 das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Fall entschieden, die mehrdeutige Parole „Migration tötet“ könne auch so ausgelegt werden, dass sie nicht strafbar ist, weil etwa nur auf einzelne Straftaten von Migranten hingewiesen werde. Auf Anordnung des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU) hat der Wetteraukreis kurz vor Ablauf der Frist im September aber doch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel eingelegt, um zumindest die Begründung des Verwaltungsgerichts zu beseitigen. Der VGH wird jedoch erst im nächsten Jahr entscheiden.