Gericht erlaubt Beleidigungen gegen Künast – das sagt die Politikerin

Die grüne Bundestagsabgeordnete Renate Künast.

Die grüne Bundestagsabgeordnete Renate Künast.

Berlin. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast hat das jüngste Urteil des Berliner Landgerichts im Streit um Beleidigungen scharf kritisiert. „Solche Urteile greifen in den Kernbestand der Demokratie ein“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn diese lebt vom Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Wer soll sich ehrenamtlich oder politisch engagieren, wenn er so bezeichnet werden darf, ohne dass dies Folgen hat?“ Für sie sei klar: „Wir stehen an einer Wegscheide, ob wir uns wehren oder vor der Strategie des Rechtsextremismus zurückweichen.“

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Nach einem Bericht der „Berliner Morgenpost“ entschied das Berliner Landgericht bereits am 9. September, auf Künast gemünzte Kommentare bei Facebook wie „Drecksfotze“ bewegten „sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“. Auch Äußerungen wie „Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird“ seien als „mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte Kritik“ gewertet worden. Und die Unterstellung, dass Künast „vielleicht als Kind ein wenig zu viel gef...“ wurde, sei laut Beschluss „überspitzt, aber nicht unzulässig“. Die Forderung, sie als „Sondermüll“ zu entsorgen, habe „Sachbezug“. Attribute wie „Stück Scheiße“, „Schlampe“ sowie „Geisteskranke“ seien ebenfalls als „Auseinandersetzung in der Sache“ gewertet worden.

Kommentare entstanden als Reaktion auf Post des rechten Netzaktivisten Sven Liebich

Alle 22 Kommentare entstanden der Zeitung zufolge als Reaktion auf einen Post des rechten Netzaktivisten Sven Liebich vom 27. März. Dieser berief sich wiederum auf einen Artikel in der „Welt“ vom Mai 2015, in dem es um eine Äußerung Künasts aus dem Mai 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus geht. Seinerzeit redete eine grüne Fraktionskollegin zum Thema häusliche Gewalt, als ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren. Laut Bericht rief Künast dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“

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Künasts Anwalt Severin Riemenschneider verweist darauf, dass der „Welt“-Artikel den Zusammenhang des Zwischenrufs nur bruchstückhaft wiedergebe, „Pädophilie beziehungsweise Geschlechtsverkehr mit Kindern wird und wurde von Frau Künast zu keinem Zeitpunkt befürwortet, gutgeheißen oder akzeptiert“, zitiert ihn die „Berliner Morgenpost“. Der Zwischenruf habe nur dazu gedient, die falsche Wiedergabe des NRW-Beschlusses durch den CDU-Abgeordneten zu berichtigen.

Künast wollte vor dem Landgericht erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten der Urheber herausgibt, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können. Dies lehnte das Gericht ab. Künast zeigte sich darüber „sehr irritiert“. Sie sagte dem RND: „Ich verstehe nicht, dass vollkommen zusammenhanglose Äußerungen von der Kammer so belanglos als zulässige Meinungsäußerungen qualifiziert werden. Mir scheint, dass sich das Landgericht mit der Problematik überhaupt nicht auseinandergesetzt hat, sodass es faktisch auch den Zivilrechtsweg verhindert.“

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